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Föderalismus auf Österreichisch


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Neun Bundesländer sowie 2.098 Gemeinden samt dazugehörigen Verwaltungseinheiten leistet sich die 8,8-Millionen-Einwohner-Republik Österreich. In der Verwaltung überaus autonom, was beim Steuereinheben keineswegs der Fall ist.

Von Marie-Theres Ehrendorff

Fast 17 Prozent der öffentlichen Ausgaben gehen auf das Konto der Bundesländer, während diese nur knapp drei Prozent an Landessteuern einheben. Der österreichische Föderalismus existiert also mehrheitlich ausgabenseitig. Mehr Steuerautonomie, wie es in anderen Industrieländern praktiziert wird, könnte zu mehr Mit- sprachrecht der Bevölkerung sowie mehr Effizienz bei den Ausgaben führen. In einem guten öffentlichen Haushalt sollten Einnahmen und Ausgaben nach Möglichkeit gleich hoch sein.

Die Bundesregierung unternimmt zwar seit Jahrzehnten regelmäßige Versuche, den Föderalismus grundlegend zu verändern, viel passiert ist aber dennoch nicht. Die derzeitige Diskussion über eine Steuerautonomie für Bundesländer macht wieder Hoffnung auf eine Kompetenzentflechtung, besonders deshalb da alle Beteiligten sich eine solche auch wünschen. Die Abschaffung des Verfassungsartikels 12, der gemischte Zuständigkeiten von Bund und Ländern, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, regelt, ist derzeit in Begutachtung. In einigen Bereichen gibt der Bund Grundsätze vor, deren konkrete Umsetzung die Länder mit ihren landesspezifischen Gesetzen erlassen. Über eine Steuerautonomie der Bundesländer wird derzeit wieder diskutiert. Eine Kompetenzentflechtung wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung und Vorbedingung für eine funktionierende Steuerautonomie.

„Wer das Geld einnimmt, sollte auch verstärkt über dessen Verwendung bestimmen dürfen“, meint Monika Köppl-Turyna vom Thinktank Agenda Austria. Die Expertin ist überzeugt, dass eine fortschreitende Steuerautonomie in Österreich höchst umstritten ist, jedoch notwendig wäre, wenn ein sorgsamerer Umgang mit Steuergeld erwünscht ist. Entscheidend ist, die Ausgaben- und die Einnahmenverantwortung näher zusammen- zuführen. Das ginge über stärkeren Zentralismus, der in Österreich politisch nicht durchsetzbar ist. Oder eben über einen wirklichen Föderalismus mit mehr Steuerverantwortung. „In Österreich können Länder und Gemeinden derzeit fast keine Steuern selbst festlegen – so gut wie alle Steuereinnahmen werden vom Bund abgeschöpft und für die Erledigung regionaler Aufgaben gemäß einem fixen Verteilschlüssel wieder an die Länder und Gemeinden zurücküberwiesen. Das alles passiert im Finanzausgleich.“

Föderalismus könnte Lebenswelten verändern

Der Masterplan für den ländlichen Raum ist das Bekenntnis der Bundesregierung zur Stärkung der ländlichen Regionen. Diese leben von den Menschen, die am Land leben und arbeiten. Die Dezentralisierung von Bundesdienststellen, um diese in die Bundesländer zu verlegen, hat in der Öffentlichkeit Wellen geschlagen. Die Alpenrepublik ist zentralistisch organisiert. Weder in der Schweiz noch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine derartige Konzentration an Bundesdienststellen und nachgelagerten Einrichtungen. Die Staatsführung, die obersten Gerichtshöfe, die Nationalbank, die Kammern, der Hauptverband der Sozialversicherungsanstalten, viele Universitäten und schließlich auch Einrichtungen wie das Statische Zentralamt, die Wettbewerbsbehörde sowie das Bundesumweltamt befinden sich in der Bundeshauptstadt. Die Folgen sind ins Auge springend: hochqualifizierte Arbeitsplätze, viele Einwohner, Stärkung der Kaufkraft – all das hat auch wesentliche Auswirkungen auf das Steueraufkommen der Standortgemeinde, in diesem Fall Wien.

Derzeit bilanziert jedes Bundesland nach Gutdünken. Wien bilanziert seine Verbindlichkeiten aus Frankendarlehen zum Franken-Tageskurs und weist damit hohe Währungsverluste aus. Niederösterreich bilanziert seine Fremdwährungsdarlehen zum Kurs der Kreditaufnahme und kaschiert damit reale Kursverluste als nicht vorhanden. Ebenso verhält es sich mit den Landeshaftungen, wo bei einigen die Haftungsverbindlichkeiten zum Nominalwert in den Landesabschlüssen aufscheinen, andere diese mit Risikogewichtungen klein halten. Bei einigen Bundesländern sind auslaufende Bankenhaftungen aufgeführt, bei anderen nicht. Durch den „österreichischen Stabilitätspakt“ verpflichten sich die Länder zur strikten Einhaltung von Haftungsobergrenzen, wobei für Bilanzsystem und geltende Obergrenze die Verantwortung in der Gesetzgebung bei den Ländern liegt. Sanktionen bei einer Verletzung des Stabilitätspaktes gibt es keine, was eben nicht den verantwortungsvollen Umgang mit den Staatsfinanzen erhöht.

Den gesamten Artikel finden Sie in der Ausgabe Oktober/18.

 

Foto: SYMBOL

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