
Treten Sie mit uns in Kontakt! – Unsere Redaktionsteam nimmt Ihr Lob und Ihre Kritik gerne entgegen.
Wir freuen uns auf Ihre Reaktion und einen konstruktiven Gedankenaustausch.

Chefin vom Dienst
+43 316 834020-41
redaktion@euromedien.at
Das Ansinnen ist ambitioniert, über die Auswirkungen kann jedoch nur spekuliert werden. Es geht um eine vertiefte Steuerhoheit der Bundesländer, die immer wieder thematisiert wird, vor allem von Tirol und Vorarlberg. Vorstellbar ist sie aber auch für Salzburg und seit Jüngstem auch für Nieder- und Oberösterreich. Strukturellen Verbesserungsbedarf in diesem föderalen Sektor gibt es jedenfalls zuhauf. In jedem Fall dagegen ist jedoch Kärnten.
Von Siegfried Hetz
Es waren die Bundesländer, die durch ihren Beitritt die Gründung der Republik Österreich möglich gemacht haben. Die föderalen Strukturen wurden allerdings nie vollständig ausgebaut, was bis heute zu einem ständigen Tauziehen zwischen den als „Landesfürsten“ betitelten Landeshauptleuten und dem Bund geführt hat. Das Dilemma des Föderalismus besteht in der Hauptsache aus dem Umstand, dass er nicht mit den politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen mitgewachsen ist. Inwieweit die jetzige Bundesregierung auch die daraus entstandenen Verkrustungen im Bund-Länder-Verhältnis tatsächlich im Auge hat, lässt sich noch nicht wirklich absehen. Ein gewisser Veränderungswille ist ihr nicht abzusprechen, wofür auch die Reform der Sozialversicherungen ein Beleg ist.
Daran schließt sich aber sofort die Frage an, ob die Länder tatsächlich eine Vertiefung der jetzigen föderalen Strukturen anstreben, denn das wäre eine unabdingbare Begleiterscheinung, sollte es tatsächlich dazu kommen, dass die Länder selbst Steuern einnehmen dürfen. Was vor allem von Vorarlberg und Tirol angestrebt wird.
Vorbild Schweiz
Für die Ausgestaltung einer vertieften Steuerautonomie in Österreich lohnt sich ein vergleichender Blick in die Schweiz, wo die Steuerautonomie mit einigen Unterbrechungen gleich alt ist wie die der Kantone selbst. In einem Leitfaden zum Schweizerischen Steuersystem aus 2017 ist angeführt, dass jeder der 26 Kantone sein eigenes Steuergesetz hat und „Einkommen, Vermögen, Erbschaften (sowie) Kapital und Grundstücksgewinne höchst unterschiedlich belastet“. Daneben belastet aber auch der Bund das Einkommen, das dieser „größtenteils aus der Mehrwertsteuer und anderen Verbrauchssteuern bezieht“. Während der Bund nur diejenigen Steuern einheben darf, zu deren Einhebung ihn die Bundesverfassung ausdrücklich ermächtigt, sind die Kantone in der Wahl ihrer Steuern grundsätzlich frei. Es schließt sich jedoch weitgehend aus, dass die Kantone auch Steuern einheben, die vom Bund eingehoben werden.
Keine subnationale Steuerautonomie in Österreich
Das österreichische föderale System in seiner jetzigen Ordnung ist von einer außerordentlich niedrigen Abgabenhoheit der subnationalen Gebietskörperschaften geprägt, wie es in der 2015 erschienenen Studie von Eco Austria, Institut für Wirtschaftsforschung, die vom Bundesministerium für Finanzen in Auftrag gegeben worden war, heißt. Besonders auffällig, heißt es darin weiter, sei die Autonomie auf Ebene der Länder. Hier ist der Anteil der eigenen Steuern an den Einnahmen verschwindend gering, während die Umverteilungen des derzeitigen Finanzausgleichs dazu führen, dass die finanziellen Mittel je Einwohner aus dem Finanzausgleich in den einzelnen Bundesländern kaum differieren. Und das ist auch der springende Punkt, warum die wirtschaftlich starken und einem ausgeglichenen Budget verantworteten Bundesländer auf ein gewisses Maß an Steuerautonomie pochen. Der Tenor der Studie geht jedoch dahin, dass die Abgabenautonomie auf der Ebene der Gemeinden ausgeweitet werden soll.
Es könnte sich etwas bewegen
Selbst wenn wie in der Politik oft der Wunsch Vater des Gedankens ist, so ist es aus aktuellem Anlass gar nicht so weit hergeholt, dass im Sinne einer Annäherung an eine konstruktive Diskussion darüber gesprochen werden kann. Dafür gibt es zwei Gründe: Der eine liegt bei der reformfreudigen Bundesregierung, der andere im Finanzministerium selbst, bereitet der Finanzminister doch die nächste Steuerform vor, bei der eine politisch verordnete Senkung der Abgabenquote auf 40 Prozent den Rahmen vorgibt. Diese angepeilte Senkung der Abgabenquote hat nachteilige Folgen für den Haushalt der Länder, die diesen Umstand selbstverständlich zeitnah kompensiert sehen wollen. Der verständliche Wunsch nach Verhandlung über eine qualifizierte Optimierung dieser föderalen Schwachstelle kollidiert aber rasch mit der Einsicht in die normative Kraft des Faktischen. So zeigt sich der Salzburger Landeshauptmann Wilfried Haslauer äußert skeptisch. „Selbst wenn sich die politisch unterschiedlich geführten Länder einigen sollten, ist noch lange nicht sicher, dass hier ein gemeinsames Modell mit dem Bund zustande kommt, und eine Verfassungsmehrheit dürfte zumindest eine ebenso schwierige Übung werden.“ Sein Tiroler Amtskollege Günther Platter legt mehr Druck auf die Sache und moniert zu Recht, „dass Österreich in Sachen Steuerhoheit der Bundesländer international zu den Schlusslichtern zählt“.
Den gesamten Artikel finden Sie in der Ausgabe Oktober/18.
Foto: iStock.com/Stadtratte
No comments
leave a comment
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.