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Eine Entscheidung ist längst überfällig

380 kV Salzburg

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380-kV Salzburg

Für die Stromversorgung unerlässlich, für einige Gemeinden mehr als ein rotes Tuch. Das Verfahren um den weiteren Bau der 380-kV-Leitung ist nunmehr seit fast fünf Jahren ein Fall für die Verwaltungsgerichte. Das ist eindeutig zu lange und bringt Nachteile für den Wirtschaftsstandort.

Von Siegfried Hetz

Die hohen Standards der Rechtsstaatlichkeit stehen nicht zur Disposition. Selbst bei einem fundamental wichtigen Projekt des Infrastrukturausbaus wie der geplanten 380-kV-Salzburgleitung ist am Instanzenweg nicht zu rütteln. Selbstverständlich ist es den Gemeinden freigestellt, um die bestmögliche Variante der Trassenführung, was im Einzelfall auch Erdverkabelung bedeuten könnte, zu kämpfen. Doch wie so oft stellt sich auch hier die Frage der Verhältnismäßigkeit. Um all die hochgesteckten energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen, muss beim Ausbau einer zukunftssicheren Energieinfrastruktur begonnen werden. In diesem Zusammenhang fordern auch Salzburgs IV-Präsident Peter Unterkofler und Irene Schulte, Geschäftsführerin der IV Salzburg, „faire Spielregeln für raschere und kürzere Verfahren“, denn eine zukunftssichere Energieinfrastruktur habe Priorität. Die in Rede stehende 380-kV-Salzburgleitung bedeutet für die Energiewende in Österreich einen wichtigen Lückenschluss im österreichischen Höchstspannungsnetz.

Infrastruktur für Energiewende

Die Salzburgleitung ist eines der wesentlichen Projekte, die die Realisierung der „Energiewende“ sicherstellen sollen. Sie transportiert Strom nicht nur von dort, wo er produziert wird, in die Zentren, wo ihn Wirtschaft, das öffentliche Leben und die privaten Haushalte benötigen. Über die 380-kVLeitung wird auch Windstrom vom Osten in den Westen transportiert, wenn dieser produziert, aber eigentlich nicht gebraucht wird, wie das zum Beispiel während der Nacht oder am Wochenende der Fall ist. Mit diesem Windstrom wird Wasser von tiefer gelegenen Stauseen in höher gelegene Stauseen gepumpt, womit zu Spitzenzeiten wieder Strom erzeugt werden kann. Nach wie vor sind Pumpspeicher die einzigen großen Speichermöglichkeiten, die aktuell zur Verfügung stehen. Die alte 220-kV-Leitung ist dafür jedoch nicht mehr ausreichend geeignet, was schon jetzt dazu führt, dass Windstrom nicht ins Netz eingespeist werden kann. Geht der Windausbau, wie in der Klimastrategie vorgesehen, rasch weiter, würden diese Situationen zum Alltag werden.

Bestgeprüftes Projekt

„Dieses Projekt ist eines der bestgeprüften im Umweltverträglichkeitsverfahren“, betont Irene Schulte. Und trotzdem kam es zu einer Wiedereröffnung des Ermittlungsverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht und den damit einhergehenden Verzögerungen in der Entscheidungsfindung. Den Flachgauer Gemeinden Koppl und Eugendorf ist es in ihrem Kampf gegen eine Freileitung auf dem jeweiligen Gemeindegebiet gelungen, mithilfe eines Privatgutachtens diese Wiedereröffnung des Ermittlungsverfahrens zu erzwingen. Nicolas Raschauer, Professor an der Universität Liechtenstein, hat in seinem Gutachten auf jenes EuGH-Urteil verwiesen, wonach klargestellt wurde, dass „Trassenaufhiebe für die Errichtung von elektrischen Leitungsanlagen Rodungen darstellen und bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von einschlägigen Projekten zu berücksichtigen“ seien. Daher sei, was die Salzburgleitung betreffe, das Ermittlungsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht entsprechend zu ergänzen, erklärte Raschauer anlässlich einer Pressekonferenz in Salzburg.

Den gesamten Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe WNW.

Foto: YurFineart

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