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Sollen Politiker für Fehler privat haften?

Privathaftung Politiker

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Politikerpfusch

Politikerinnen und Politiker müssen für Fehlentscheidungen selten – außer vielleicht am Wahltag – geradestehen. Gehaftet wird in den seltensten Fällen. Überhaupt geht in der Politik viel, ohne Konsequenzen für die handelnden Personen, durch. Führt eine Privathaftung wirklich zu besseren Entscheidungen?

Von Stefan Rothbart

Fehlentscheidungen – ob bewusst oder unbewusst – werden in der Politik häufig getroffen und zu Recht äußert der Souverän dann seinen Unmut darüber. Meistens geht es einfach um Verschwendung von Steuergeldern, und das ist oft ziemlich schnell passiert. Kaum ein öffentliches Bauprojekt überschreitet am Ende seine Kosten nicht. Schuld daran hat die Politik als Gesamtes, denn oft wird einfach mangelhaft und schlampig geplant. Doch einzelne Personen haften für Entscheidungen, die sie treffen oder mittragen, sehr selten.

Unterschiede zwischen Bund, Land und Gemeinden

Grundsätzlich gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Gebietskörperschaften und auch zwischen den Bundesländern, was die Rechtssicherheit anbelangt. So wird im Bund kaum für Fehlentscheidungen gehaftet, allerdings ist der Grad zwischen Recht und Unrecht auf der großen politischen Bühne auch wesentlich schmäler, wie man an groß angelegten Prozessen gegen ehemalige Minister in den letzten Jahren sehen konnte. Parlamentariersind in der Regel immunisiert und müssen durch Beschluss des Parlamentes der Justiz ausgeliefert werden. Doch der Schaden, den einzelne Parlamentsabgeordnete anrichten können, ist auch begrenzt. Meistens geht es hier nur um verbale Verfehlungen.

Auf Landesebene und vor allem auf der Kommunalebene sieht es schon anders aus. Obwohl die rechtlichen Regeln in den Bundesländern hier teilweise unterschiedlich sind, kommt es auch hier immer wieder zu Prozessen. Betroffen sind aber vor allem Personen, die ein Amt bekleiden, und weniger Abgeordnete. 1999 versuchte beispielsweise die SPÖ in Kärnten den damaligen Landeshauptmann Jörg Haider einer sogenannten „Ministerklage“ zu unterziehen. Es ging um die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Kelag, die Haider eigenmächtig durchgeführt hatte. Zuständig in solchen Fällen ist der Verfassungsgerichtshof VfGH. Zivilrechtlich kann jedoch kaum etwas gegen Politiker unternommen werden. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.

Bürgermeister haben höchstes Risiko

Das größte rechtliche Risiko haben in Wahrheit Kommunalvertreterinnen und -vertreter. Dies hängt mit der enormen Kompetenzfülle zusammen, die Bürgermeister in unserem Land übernehmen müssen. Auf Gemeindeebene fehlen oft auch die Kompetenzen, um gewisse Sachverhalte rechtlich korrekt einzuordnen. So sind häufige Fehler einfach mangelhafte Beschlüsse auf Gemeindeebene, die in den harmlosesten Fällen einfach als Formalfehler zu bezeichnen sind. Aufgrund gewisser Kompetenzüberscheidungen zwischen Gemeinderat, Gemeindevorstand und Eigenmächtigkeit des Bürgermeisters kommt es hier immer wieder zu Fehlern. Etwa wenn vom Gemeindevorstand ein Beschluss getroffen wird, der jedoch eigentlich der Zustimmung des Gemeinderats bedarf, oder wenn Bürgermeister eigenmächtig handeln und sich dafür ebenfalls keinen Beschluss abholen. Ungereimtheiten dieser Art können durch nachträglich korrekte Beschlüsse im Gemeinderat nachgeholt werden, wodurch diese im öffentlich rechtlichen Sinne heilen, jedoch nicht im strafrechtlichen Sinne. Kann man in solchen Fällen einen Vorsatz nachweisen, etwa dass absichtlich nicht der Gemeinderat mit einer Angelegenheit befasst wurde – beispielsweise weil man diesen umgehen oder Entscheidungen nicht öffentlich machen wollte –, dann ist sehr wohl eine Haftung im strafrechtlichen Sinne für die betroffenen Personen möglich.

Den gesamten Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe der WN-S.

Foto: VfGH/Doris Kucera

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