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E-Health
Über die Wirkungen und möglichen Nebenwirkungen von E-Health.
Die Digitalisierung wird das Gesundheitssystem im Allgemeinen und die Rolle und das Berufsbild des Arztes im Besonderen tiefgreifend verändern. Denn die Entwicklung in Richtung E-Health, den Einsatz digitaler Technologien im Gesundheitswesen, ist nicht aufzuhalten und kann durchaus großen Nutzen bringen, sofern man es richtig macht. E-Health kann nur dann sinnvoll zum Wohle der Patienten eingesetzt werden, wenn die Ärzte maßgeblich eingebunden sind. Wo immer möglich und sinnvoll, sollten das niedergelassene Ärzte sein, damit können die überforderten und vergleichsweise teuren Spitäler entlastet werden. Im interview mit den Wirtschaftsnachrichten spricht Peter Christen, selbstständiger Berater im Gesundheitswesen und CEO von PC-C, über die Herausforderungen rund um die digitale Arztpraxis der Zukunft.
Wie definieren Sie den Begriff „Arztpraxis 2.0“?
Die Frage ist, wie weit die Definition gehen soll. Wenn wir uns eine Dekade in die Vergangenheit bewegen, wurden – speziell in den Vereinigten Staaten – Arztpraxen jeder Spezialisierung von externen Dienstleistern mit dem Angebot angesprochen, Informationssysteme, Diagnosegeräte, sprich die komplette Ausstattung der Praxis, extern auszulagern; oft auch in Einklang mit dem Personalmanagement.
Man versuchte, dem Arzt näherzubringen, dass er primär mit seiner ärztlichen Tätigkeit Geld verdient und die Verwaltung und die kaufmännischen Agenden der Praxis einer größeren wirtschaftlichen Basis überantworten soll. Aus heutiger Sicht ist ein Arzt in Österreich im Regelfall ein Einzelunternehmen, das genau mit dieser Herausforderung umzugehen hat: neben der ärztlichen Kompetenz und Leistung ein wirtschaftlich orientiertes Unternehmen zu sein. Ein Aspekt der Arztpraxis 2.0 kann somit sein, den Fokus auf die ärztliche Kernleistung sicherzustellen und somit andere Belange, wie z.B. Beschaffung, Betrieb der infrastruktur und Personalmanagement, auch abzutreten.
Gibt es bereits „Arztpraxen 2.0“ in Österreich?
Zur Beantwortung der Frage muss man etwas ausholen und sich die Gesamtsituation der Gesundheitsbetreuung in Österreich vergegenwärtigen. Die Frage ist vielmehr also, was unterscheidet eine Arztpraxis 1.0 von einer Arztpraxis 2.0. Wie hat ein Arzt, eine Ärztin früher gearbeitet bzw. wie arbeitet man heute, wie in der Zukunft?
Derzeit kann ein arzt mit Kassenvertrag Patienten im Schnitt zwischen drei bis fünf Minuten ökonomisch Zeit widmen und dies wird seitens der Sozialversicherung je Fall mit einem entsprechenden Betrag auch abgegolten. In früheren Zeiten, teilweise heute noch, nehmen die Patienten zu jedem Arzttermin ihre Befundhistorie mit, die Patienten sind im wahrsten Sinne des Wortes Datenträger. Mit den weltweit auf dem Vormarsch befindlichen elektronischen Patientenakten soll sich das ändern. In Österreich trägt diese den Namen ELGA (elektronische Gesundheitsakte, Anm. d. Red.) bzw. mit zukünftig erweitertem Leistungsumfang ELGA plus. die Verwendung von ELGA ist derzeit für die Praxen noch nicht zwingend vorgeschrieben, wird es in Zukunft jedoch sein. Die behandelnden Ärzte werden sich demnach mehr und mehr der Herausforderung der Informationsverarbeitung stellen müssen, denn ist ein Akt über Vorerkrankungen und an Befunden vorhanden, muss sich ein Arzt mit der Behandlungshistorie vertraut machen. Dies stellt jedenfalls eine Herausforderung dar, da es sowohl zeitlich als auch fallspezifisch entsprechende direkte Unterstützung eines solchen „Systems“ geben sollte – ich denke muss!
Ein Weg kann ein optimiertes fallbezogenes IT-EDV System sein, mit dessen Hilfe ein rasches Screening jedenfalls theoretisch denkbar sein sollte. Wichtig ist hier, dass die behandlungsrelevanten Fakten zum einzelnen Arztbesuch rasch aus der Datensammlung hervorstechen. Damit sind wir bei einem der wenigen, aber wichtigen Themen, welche die Arztpraxis 2.0 prägen: die Zusammenschau von Informationen über den Patienten, die Anamnese und weitere relevante Informationen. In Österreich existiert dazu jedenfalls die „technische“ Basis ELGA; jedenfalls sind hier inhaltlich und semantisch noch Anpassungen einzubringen, die es dem Arzt ermöglichen, die Informationen entsprechend einbinden zu können.
Der zweite Punkt betrifft die technische Vernetzung der Ärzte untereinander; vor allem auch hier in Bezug auf die Behandlungshistorie von Patienten. Der dritte Punkt ist eine generell zunehmende Digitalisierung, die ja heute schon in den meisten Wirtschaftsbereichen – auch im Privaten – zu beobachten ist.
Als typisches Beispiel für die Digitalisierung von Arbeitsprozessen in der Praxis sei hier das automatisierte Terminmanagement angeführt. Nach Freischaltung freier bzw. von der Praxis reservierter Zeitblöcke dürfen sich Patientinnen und Patienten im Regelfall über eine Weboberfläche bzw. App selbst Termine vereinbaren. Dieses Werkzeug wird vereinzelt bereits eingesetzt und ist jedenfalls richtungsweisend.
Den gesamten Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe des Reports.
Foto: Upper Austrian Research GmbH und RISC Software GmbHChart
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