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Wohnpaket Tirol
Die Landesregierung ist sich einig: „Diese Reform kratzt nicht an der Oberfläche, sondern geht tief in die Struktur hinein. Es kommt zu echten Veränderungen bei der Raumordnung und im Grundverkehr. Eine Reform, die sich den großen Herausforderungen stellt und mit bisherigen Tabus bricht.“
Von Christian Wieselmayer
Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Fixierung der sogenannten Freizeit-Wohnsitzabgabe. So sollen Inhaber von Freizeit-Wohnsitzen in Tirol künftig neben der Fremdenverkehrsabgabe, die an die Tourismusverbände fließt, auch eine Abgabe an die Gemeinden entrichten. „Mit den derzeitigen Berechnungen gehen wir von mehreren Millionen Euro aus, die damit ausschließlich den Gemeinden und deren Aufwendungen zugutekommen“, erklärt Landesrat Johannes Tratter, dass sich die Höhe derAbgabe an der Wohnnutzfläche und dem Verkehrswert orientiert. Die entsprechende Regierungsvorlage wird dem Landtag im ersten Halbjahr 2019 vorgelegt. „Außerdem prüfen wir die Möglichkeit der Einführung einer Registrierungspflicht für Vermietende im Aufenthaltsabgabegesetz, damit auch jene Abgaben entrichten, die Wohnungen kurzzeitig auf Portalen wie Airbnb anbieten“, fordert Landeshauptmann Günther Platter auch vom Bund, Regelungen zu treffen: „Es braucht einen Datenaustausch mit den Portalbetreibern und die Eingliederung der Kurzzeitvermietung in das Meldegesetz.“
Stärkung des geförderten Wohnbaus
„Gleichzeitig gelte es, Bauland zu mobilisieren“, begründet Landesrat Tratter die Befristung von Bauland-Neuwidmungen auf zehn Jahre. Bisher gab es eine solche nicht. Geprüft wird, ob nach Verstreichen dieser Frist der Gemeinderat die Folgewidmung festzulegen hat oder eine Rückwidmung in Freiland möglich ist. Zudem werden die Gemeinden verpflichtet, Mindestanteile in ausgewiesenenVorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau vorzusehen. Die Höhe des Mindestanteils richtet sich nach der Struktur der Gemeinde wie deren Möglichkeit zur räumlichen Weiterentwicklung und dem Bedarf an sozialem Wohnbau. Letzteres erhebt die Gemeinde. „Es braucht ein Mehr an gefördertem neuem Wohnraum und ein Weniger an Spekulationen – die Wohnkosten sind teils sogar für den Mittelstand unerschwinglich. Mit dem verpflichtenden Mindestanteil, der in den örtlichen Raumordnungskonzepten umgesetzt wird, werden wir es schaffen, die Tirolerinnen und Tiroler weiter zu unterstützen und finanziell zu entlasten“, sagt auch Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe. Auch eine Verlängerung der Befristung des Veräußerungsverbotes in der Wohnbauförderung von acht auf 15 Jahre wäre sinnvoll – „dies muss allerdings auf Bundesebene entschieden werden“, so Tratter.
Wohnbauförderung wird ausgedehnt
Auch Wohnbaulandesrätin Beate Palfrader begrüßt das Maßnahmenpaket: „Schlussendlich profitiert die Bevölkerung davon, wenn Gemeinden beim Erwerb von Bauland begünstigt werden. Es braucht aber zudem Förderungen, die das Wohnen leistbarer machen – auch im ländlichen Raum.“ Unter anderem soll die Wohnbauförderung bei kleinen Wohnanlagen in ländlichen Gemeinden erhöht werden. „Das Bauen in ländlichen Regionen soll leistbarer und der Landflucht entgegengewirkt werden“, so Landesrätin Palfrader.Aber auch allgemein gelte es, den Bezieherkreisin derWohnbauförderung auszudehnen – dies wird entsprechend den Förderkriterien geprüft.
Zwei neue Widmungskategorien
Mit den „Vorbehaltsflächen für den objektgeförderten Wohnbau“ und der „Sonderfläche Chaletdörfer“ gibt es künftig zwei neue Widmungskategorien. Ersteres gilt für Bauvorhaben, die den Richtlinien derWohnbauförderung entsprechen. Neu ist, dass eine Mischform aus objektgeförderten (Miet- und Mietkaufwohnungen) und subjektgeförderten Wohnungen (Wohnungskauf) möglich ist. „Mit der neuen Widmung für Chaletdörfer sollen vor allem der hohe Standard und die raumverträgliche Tourismusentwicklung gestärkt werden“, betont Platter. Die Genehmigungskriterien basieren auf Flächenbedarf, Landschaftsbild, Größenordnung und Standort des Bauvorhabens, Bettenanzahl sowie Dienstleistungen und Zubauten.
Den gesamten Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe WNW.
Foto: Land Tirol/Berger
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