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Offensive gegen Hass im Netz


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BanHate-App

Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte die Antidiskriminierungsstelle Steiermark im Mai ihren OnlineHassreport Österreich mit dem traurigen Ergebnis, dass Hass im Netz in Österreich auf dem Vormarsch ist. Mit der „BanHate-App“ und dem Leitfaden „Extremismus online und offline“ bietet die Antidiskriminierungsstelle Steiermark Einzelpersonen, aber auch Unternehmen die Möglichkeit, gegen sogenannte Hasspostings vorzugehen.

Die „BanHate-App“ ist die erste App in Europa, mit deren Hilfe mutmaßliche Hasspostings gemeldet werden können. Die App wurde von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark bereits vor zwei Jahren ins Leben gerufen und wird bisher von 2.297 Menschen genutzt. Alle eingehenden Meldungen werden gesichtet und verfolgt, wobei es aufgrund der knappen Verjährungsfristen wesentlich ist, dass dies zeitnah geschieht. Im Laufe eines Jahres wurden der Antidiskriminierungsstelle 1.960 vermeintliche Hasspostings gemeldet, 1.005 Hasspostings wurden an die zuständigen Stellen weitergeleitet beziehungsweise zur Anzeige gebracht. Der Großteil dieser Hasspostings wurde auf Facebook veröffentlicht, rund ein Drittel davon hatte einen NS-Bezug. Aber wie wird eigentlich eine Hate Speech (dt. Hassrede) definiert und wie ist diese rechtlich von dem fundamentalen Menschenrecht auf Meinungsfreiheit abzugrenzen?

Hate Speech beginnt, wo Meinungsfreiheit aufhört

Im Allgemeinen können wir uns glücklich schätzen, unsere Meinung in unserer modernen und demokratischen Gesellschaft frei äußern zu dürfen. Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein fundamentales Menschenrecht, das nicht verhandelbar ist. Gerade die aktuellen politischen Ereignisse führen uns erneut vor Augen, wie bedeutend eine freie und unabhängige Berichterstattung durch die Medien ist. Leider arten Diskussionen über polarisierende Themen besonders im Internet in manchen Fällen in eine Hate Speech aus. Rechtlich betrachtet beginnt die Hate Speech dort, wo die Meinungsfreiheit aufhört. Es handelt sich dabei nach Angabe der OSZE um Beschimpfungen, Einschüchterungen oder Belästigungen einer Person beziehungsweise einer Personengruppe. Auch Aufrufe zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung sind als Hate Speech zu werten. Die Diskriminierung erfolgt oftmals aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Sprache, Geschlecht oder sexueller Orientierung einer Person oder einer Personengruppe. Dabei werden die angesprochen Personen nicht nur in ihrer Würde verletzt, manchmal kommt es in Folge der Hate Speech auch zu tatsächlichen Straftaten. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schließt bei Vorliegen einer schwerwiegenden Form von Hate Speech eine Berufung auf die Meinungsfreiheit aus. Kriterien sind dabei, dass die Äußerung auf die Verbreitung und Förderung von rassistischem, antisemitischem oder neonazistischem Gedankengut ausgerichtet ist.

Auch Unternehmen sind von Hass im Netz betroffen

Aber nicht nur Privatpersonen haben mit Hasspostings zu kämpfen, auch Unternehmen beziehungsweise Unternehmensketten können davon betroffen sein und haben die Möglichkeit, die betreffenden Postings mithilfe der „BanHate-App“ zu melden und sich in dem Leitfaden „Extremismus online und offline“ Rat zu holen. Ein Beispiel für einen regelrechten „Shitstorm“ gegen eine Unternehmenskette ereignete sich 2017, als die Drogeriekette Bipa in ihrer Werbekampagne „Weil ich ein Mädchen bin“ Plakate mit dem Bild einer jungen Muslima mit Kopftuch veröffentlichte. In den sozialen Medien wurde die Kampagne als „Provokation“ oder gar als „Kniefall vor dem Islam“ und „schleichende Islamisierung“ diffamiert. Und das, obwohl im Rahmen der Kampagne zahlreiche verschiedene Frauen gezeigt wurden und nicht nur die Frau mit Kopftuch. Im Internet kommt es besonders oft zur Äußerung von Hate Speeches, da man „unsicht
barer“ ist als in einem tatsächlichen Gespräch mit einem realen Gegenüber und es daher weniger Mut erfordert, diskriminierende oder verletzende Aussagen zu tätigen. Dabei wird aber oftmals vergessen, dass das Internet keinen rechtsfreien Raum darstellt. Um betroffenen Personen und Unternehmen einen Überblick über die gesetzliche Lage in Bezug auf Hass im Netz zu bieten und auch Praxistipps zur Bekämpfung bereitzustellen, veröffentlichte die Antidiskriminierungsstelle den Leitfaden „Extremismus online und offline“.

Den gesamten Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe der WN-S.

Foto: phil lihotzky

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