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Schuldenbremse ausgebremst


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Gute Schulden, schlechte Schulden

Die Haushalte von Bund und Ländern sind seit Jahren chronisch defizitär. Eine Schuldenbremse in die Verfassung zu schreiben sollte die Voraussetzung gegen grenzenloses Schuldenmachen sein. SPÖ und Grüne stimmten gegen eine solche, aus Sorge vor einem allfälligen Investitionsstau.

Von Marie-Theres Ehrendorff

Dass Schuldenmachen kein Kavaliersdelikt ist, sollten Kinder bereits von ihren Eltern lernen. Dennoch ticken Privathaushalte anders als jene des Staates. Eine Schuldenbremse, also eine Regelung, die das öffentliche Haushaltsdefizit begrenzt, wollten die Fraktionen von ÖVP, FPÖ und Neos. Im Bundesrat, der Länderkammer der Republik, verhinderten die Bundesräte von SPÖ und Grünen die Verankerung dieser Regelung in der Verfassung. Die notwendige Verfassungsmehrheit von zwei Dritteln der Bundesräte war somit nicht mehr gegeben. Eine Verfassungsmehrheit im Bundesrat wäre nötig gewesen, weil das geplante Verfassungsgesetz fixe Obergrenzen für die Neuverschuldung der Länder und Gemeinden vorgeschrieben hätte. Die SPÖ verfügt im Bundesrat allerdings selbst über die nötige Sperrminorität von 21 Mandaten und die Grünen stellen zwei Bundesräte. Alle Abgeordneten von SPÖ und Grünen stimmten gegen die Regelung, somit waren es 23 Neinund 38 Ja-Stimmen in der 61 Sitze starken Länderkammer, die eine Schuldenbremse in der Verfassung verhinderten.

Bereits 2011 scheiterte das Vorhaben der Verankerung einer Schuldenbremse in der Verfassung an einer Zweidrittelmehrheit. Durch ein einfaches Bundesgesetz darf seither das strukturelle Defizit des Bundes maximal 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen. Eine Verankerung in der Verfassung würde auch verhindern, dass eine Regierung die Schuldenbremse mit einfacher Mehrheit knacken kann. Das Argument der Kritiker von SPÖ und Grünen: Eine Schuldenbremse stoppt Investitionen. Diese Behauptung ist darauf gemünzt, dass eine Schuldenbremse nicht zwischen „Wahlzuckerln“ und wirtschaftlich gerechtfertigten Investitionen unterscheiden kann. Flexibler Investitionsbedarf ist in Sachen Digitalisierung, Klimawandel sowie Bildung evident. Staatsausgaben in diesen Bereichen können sich langfristig rechnen und die Zinszahlungen möglicherweise mehr als wettmachen. Markus Marterbauer, Ökonom der Arbeiterkammer, meint sogar, dass bei der anlaufenden Konjunkturflaute „die Staaten sogar Geld verdienen können, wenn sie Schulden machen“. Somit ist für ihn „eine Schuldenbremse volks- und betriebswirtschaftlich unsinnig“. Diese budgetäre Selbstfesselung entzieht dem Parlament Möglichkeiten der Gestaltung von Zukunftsthemen.

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Foto: 123rf.com

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