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Grüne Mobilität vs. Grünland
In Oberösterreich stehen sich mehrere Anliegen mit ökologischem Anspruch einander buchstäblich im Weg.
Die Weststrecke ist „die“ österreichische Bahnachse. Aufgrund ihrer nationalen und internationalen Bedeutung wurde die Bahnstrecke Wien – Salzburg von der österreichischen Bundesregierung 1989 zur Hochleistungsstrecke erklärt und wird kontinuierlich viergleisig ausgebaut. Ziel ist es, eine durchgängige Viergleisigkeit von Wien bis Wels zu realisieren. Denn die Verkehrsprognose sagt deutliche Steigerungen der Zugzahlen voraus. Der Güterverkehr wird im stark exportorientierten oberösterreichischen Zentralraum weiter zunehmen, nicht zuletzt durch die von der Bundesregierung forcierten Verlagerungsziele von der Straße auf die Schiene. Für Pendler bzw. für Schüler werden in Zukunft mehr Züge für dichtere Intervalle für einen Taktfahrplan notwendig sein. Dies alles können die bestehenden, schon bereits jetzt stark genutzten zwei Gleise nicht mehr schaffen.
Grüne Mobilität vs. Grünland
Die ÖBB Infrastruktur AG beantragte daher im Dezember 2014 beim Verkehrsministerium die Erteilung der Grundsatzgenehmigung für das Vorhaben „4-gleisiger Ausbau der Westbahn im Abschnitt Linz – Marchtrenk“. Das Vorhaben erstreckt sich auf einer Länge von rund 16 km über fünf Gemeinden. Von vier möglichen Varianten wurde dann die viergleisige Südumfahrung von Pasching und damit die Verschwenkung der bestehenden Westbahn in Leonding, Hörsching und Pasching mitten ins Grünland ins Auge gefasst. Ein weiteres Ziel des Ausbaues entlang dieser Strecke bestand auch in einer besseren Erschließung des Flughafens, der in Oberösterreich als Standort ohnehin nicht gerade die besten Voraussetzungen hat – zumindest nicht, wenn man ihn an der wirtschaftlichen Bedeutung des Bundeslandes misst. Bei der in Aussicht genommenen Trassenführungen droht allerdings die Enteignung zahlreicher Grundeigentümer, die sich zu einer „Flurschutzgemeinschaft“ in Form einer Bürgerinitiative zusammenschlossen. Beim Neubau der Trasse würden insgesamt 137 ha bäuerlicher Grund und Boden höchster Bonität verbraucht. „Zahlreiche Bauernfamilien sehen sich durch das Projekt in ihrer Existenz gefährdet“, stellte der Obmann der Flurschutzgemeinschaft, Hans Lughammer, fest. Die Initiative erhielt nicht nur Unterstützung durch die Landwirtschaftskammer Oberösterreich und von Agrarlandesrat Max Hiegelsberger, sondern konnte sich auch auf ein Experten-Gutachten von Universitätsprofessor Andreas Hauer berufen. Darin wurde unter anderem festgestellt, dass die „Verschwenkungsvariante” durch ihre Zerschneidungswirkung bestehender landwirtschaftlich genutzter Flächen auch eine Minderung der Nutzbarkeit optimal bewirtschaftbarer und derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen bedeutet. Es sei evident, „dass auch an der Erhaltung und optimalen Nutzbarkeit dieser agrarischen Flächen ein öffentliches Interesse besteht“. Aus mehreren Gründen, zu denen auch der hohe Flächenverbrauch zähle, sei die Verschwenkungsvariante jedenfalls aufgrund der vorliegenden Unterlagen „nicht als genehmigungsfähig“ zu betrachten. Insofern hoffte die Initiative, mit diesem Musterverfahren klarstellen zu können, dass dem Schutz von Grund und Boden bei Planungen ein größerer Stellenwert eingeräumt werde.
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Foto: ÖBB/Chris Zenz
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