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Königsdisziplin für Unternehmer


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Generationenwechsel

Der Generationenwechsel in einem Betrieb ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Eine gute Vorbereitung ist daher wichtig – aus rechtlicher, steuerlicher und menschlicher Sicht.

Von Ursula Rischanek

In zahlreichen heimischen Betrieben steht ein Generationenwechsel ins Haus: Rund 41.700 kleine und mittlere Arbeitgeberbetriebe sind zwischen 2018 und 2027 mit Übergaben konfrontiert, hat die KMU Forschung berechnet. Dabei geht es nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich um nicht weniger als rund 404.000 Arbeitsplätze, die durch erfolgreiche Übergaben in Österreich gesichert werden können.

„Die Nachfolgeregelung beziehungsweise eine Übergabe sind die Königsdisziplin für Unternehmer“, sagt Michael Umfahrer, Notar in Wien und seit Oktober des Vorjahres Präsident der Österreichischen Notariatskammer. Um nicht zu scheitern, sollten sich Übergeber vor allem eines nehmen, nämlich Zeit. Zumindest fünf Jahre sollten für den Übergang von der einen zur anderen Generation eingeplant werden, besser wäre aber ein noch längerer Zeitraum. „Damit hat man ausreichend Zeit, einen geeigneten Nachfolger auszuwählen und aufzubauen“, so Umfahrer. Das ist im Übrigen gar nicht mehr so leicht: Das Fehlen eines geeigneten Nachfolgers stellt nämlich aus Sicht der derzeitigen Betriebsinhabers das größte Hindernis bei der Unternehmensübergabe dar. So wissen 40 Prozent derselben einer Studie der Österreichischen Notariatskammer zufolge aus heutiger Sicht nicht, wer einmal die operative Führung des Betriebes übernehmen könnte. Denn immer seltener treten die Kinder – sofern vorhanden – in die Fußstapfen der Eltern. Nur noch in etwa der Hälfte der Übergaben kommen die Nachfolger aus der Familie.

Das Leben nach dem Job

Doch es gibt noch viel mehr zu bedenken: „Übergeber sollten sich überlegen, wie sie das Leben in der Pension gestalten wollen, wie viel Geld sie dafür brauchen und woher dieses kommt“, rät der Steuerberater und Wirtschaftsmediator Manfred Schwarz. Ebenfalls eine „Kardinalfrage“ ist Schwarz zufolge die Klärung der Frage, wie nach der Übergabe das Verhältnis zum Betrieb gestaltet wird. „Man sollte sich klarwerden, ob man überhaupt noch mitreden will, und wenn ja, in welcher Form“, sagt Schwarz. Gerade in Familienbetrieben sei es enorm wichtig, diesen Punkt rechtzeitig zu klären, um weder das familiäre Klima noch jenes im Betrieb sowie das Standing des Nachfolgers bei Mitarbeitern, Kunden oder Lieferanten zu gefährden. „Das Nicht-loslassen-Können ist einer der größten Stolpersteine bei der Übergabe“, sind sich Umfahrer und Schwarz einig.

Pflichtteile & Co.

Doch es gilt, im Zuge der Vorbereitung für eine geordnete Betriebsübergabe noch viel mehr zu klären, nämlich etwa erbrechtliche Fragen. „Bei Weitergabe in der Familie müssen oft andere Pflichtteilsberechtigte versorgt oder Regelungen für den Pflichtteilsverzicht derselben getroffen werden“, weiß Umfahrer. In diesem Fall sollte man rechtzeitig vorsorgen, um die Abfindung für die weichenden Kinder bezahlen zu können. Mit diesen könnte auch ein Pflichtteilsverzicht vereinbart werden. Ideal wäre in diesem Zusammenhang die Trennung von Unternehmens- und Privatvermögen, um den Betrieb durch die Zahlungen nicht unnötig zu belasten.

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Foto: iStock.com/amriphoto

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