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Finanzpolitische Maßnahmen für den Aufschwung


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Investitionspaket für Standort und Wirtschaft

Ein Investitionspaket für Wirtschaft und Bevölkerung soll Steuerentlastungen für heimische Betriebe bringen und dadurch Neuinvestitionen ermöglichen. Das stärkt den Standort und sichert Arbeitsplätze in Österreich.

Von Marie-Theres Ehrendorff

Der Schwerpunkt dieses Konjunkturprogramms liegt vorrangig auf Investitionen und der Ökologisierung: Die Investitionsprämie für Unternehmen wird auf bis zu 14 Prozent erhöht, Eigenkapital gestärkt und der Ausbau von erneuerbaren Energien gefördert. Auch die degressive Abschreibung wird umgesetzt. Weitere Erleichterung gibt es für Start-ups: Gründungen sollen künftig noch unbürokratischer und mit niedrigerem Eigenkapital möglich sein. Mit Entlastungs- und Investitionsmaßnahmen will die Bundesregierung die Bewältigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise eindämmen. Die Maßnahmen dieser Steuerreform der Bundesregierung gliedert sich in drei Bereiche: Rettungspaket mit Umsatzsteuer, Fixkostenzuschuss, Verlustverteilung sowie steuerliche Entlastungsmaßnahmen, wie Tarifstufen- Reform, Einkommensteuersenkung, Erhöhung der SV-Rückerstattung, Kinderbonus und Arbeitslosenunterstützung und nicht zuletzt ein Investitionspaket mit Investitionsprämie, Stärkung des Eigenkapitals, degressiver Abschreibung, Gründerpaket, Austria Limited, Deregulierungsmaßnahmen für Mitarbeiterbeteiligungen etc.

Rettungspaket als Hilfsmaßnahme Gewinnverteilung/Verlustverteilung

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise durch eine Ergebnisglättung steuerlich abzufedern, soll zeitlich befristet die Möglichkeit eines Verlustrücktrags vorgesehen werden. Damit wird ein einmaliger Verlustrücktrag von Verlusten aus 2020 in das Jahr 2019 und unter gewissen Voraussetzungen in das Jahr 2018 ermöglicht. „Da diese Maßnahme finanziell erst sehr spät wirken würde, werden Ergänzungsmaßnahmen mit schneller Wirkung überlegt, bspw. die Einführung einer ,steuerfreien Corona- Rücklage 2019‘ oder die rückwirkende Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019“, erklärt Gottfried Sulz, Steuerberater und Partner bei TPA. Zusätzlich zum bereits beschlossenen „Wirtshauspaket“ soll ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in Höhe von fünf Prozent für die Abgabe von Speisen und Getränken im Bereich der Gastronomie zur Anwendung kommen. Zudem wird für Umsätze im Bereich Kunst, Kultur und im publizistischen Bereich – also auch für Bücher – ebenfalls befristet ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent eingeführt. Um Unternehmen bei Liquiditätsengpässen zielgerichtet zu unterstützen, wird der Fixkostenzuschuss ausgebaut und um eine Phase 2 erweitert. Dadurch wird der Fixkostenzuschuss um sechs Monate verlängert und die Umsatzgrenzen werden angepasst. Für besonders betroffene Branchen, wie beispielsweise Gastronomie, Tourismus- und Reiseveranstalter, werden Begünstigungen mittels Kreditmoratorium ermöglicht.

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Foto: iStock.com/ridvan_celik

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