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Arbeitslosengeld und Zumutbarkeit am Prüfstand
Trotz Rekordarbeitslosigkeit klagen Betriebe, keine Fachkräfte vermittelt zu bekommen. Die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS) fordert daher, die Zumutbarkeitsbestimmungen rasch zu überarbeiten.
Von Christian Wieselmayer
Die Wirtschaftskammer Salzburg wird zunehmend mit Berichten von Unternehmen konfrontiert, die trotz der SARS-CoV-2-Krise Mitarbeiter einstellen wollen, aber entweder keine oder keine passenden Kräfte vermittelt bekommen. „Dies wirft angesichts von 25.657 Arbeitslosen im Mai in Salzburg und einer Arbeitslosenrate von fast zehn Prozent einige Fragezeichen bei den Unternehmen auf“, berichtet WKS-Präsident Peter Buchmüller. Immerhin hat sich die Zahl der Arbeitslosen in Salzburg verdoppelt – und dennoch klagen die Unternehmen, keine Fachkräfte vermittelt zu bekommen. Als Ursache sieht man in der WKS unter anderem die nach wie vor sehr großzügig gestalteten Zumutbarkeitsbestimmungen. Offenbar wird die Vermittlung noch immer durch einen strengen Berufs- und Entgeltschutz verhindert, und das mitten in einer nie dagewesenen Rekordarbeitslosigkeit. „Doch diese Regeln sind in der größten Rezession seit 1945 wohl mehr als obsolet geworden“, stellt Buchmüller fest. Auch wenn man die Zahl der Arbeitslosen mit Wiedereinstellungszusage abziehe, müsse eine stark gestiegene Gruppe an Arbeitslosen verbleiben, die vermittelt werden kann und muss.
Argumente nicht neu
Bereits im Jänner dieses Jahres, also noch vor der Corona-Krise und ihren wirtschaftlichen Folgen, sprach sich die ÖVP für eine Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen in der Arbeitsvermittlung aus. Die damalige Situation war, dass der hohen Arbeitslosigkeit im Osten Österreichs offene Tourismus-Stellen im Westen gegenüberstanden. Eine Verschärfung der Sanktionen wie Kürzung oder temporäre Streichung des Arbeitslosengeldes wurde ins Spiel gebracht. Die Grünen wollten dagegen auf eine Anreizwirkung bei der Jobvermittlung setzen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) hingegen stellte klar, dass es die Verpflichtung, unter bestimmten Voraussetzungen einen Job in einem anderen Bundesland anzunehmen, bereits gebe. Nämlich dann, wenn das Unternehmen eine Unterkunft stellt und der Arbeitnehmer keine Betreuungspflichten hat. Peter Buchmüller fordert nun angesichts der Pläne einer möglichen dauerhaften Erhöhung des Arbeitslosengeldes, dass unbedingt an der Anpassung der Zumutbarkeitsregelung gearbeitet werden muss. „Wir müssen auch in der Arbeitsmarktpolitik flexibler reagieren. Wir können nicht mit alten Regeln aus den Zeiten der Hochkonjunktur die neuen massiven Probleme der Corona-Rezession lösen. Diese Regeln müssen überarbeitet werden“, so Buchmüller.
Forderungen der WKS
- Eine Anpassung der zumutbaren Wegzeiten auf die im Berufsleben durchaus üblichen Pendelzeiten (drei Stunden täglich bei Vollbeschäftigung).
- Der Berufsschutz soll zumindest bei den unter 30-Jährigen wie in der Schweiz ersatzlos gestrichen und der Entgeltschutz von 120 auf 100 Tage verkürzt werden.
- Bei der Beschäftigung über 50-Jähriger soll die Eingliederungsbeihilfe forciert werden. Ergänzend sollten bei der Beschäftigung über 50-Jähriger künftig bestimmte Lohnnebenkosten gestrichen werden.
- Ebenso sollte die überregionale Vermittlung weiter forciert werden.
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Foto: iStock.com/pixelfit
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