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Wohin geht die Reise im Winter?
Zurzeit arbeiten die Tiroler Tourismusobmänner der Wirtschaftskammer, Mario Gerber und Alois Rainer, an den Rahmenbedingungen für die Wintersaison. Notwendig dafür sind entsprechende Vorgaben des Bundes, die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober demnächst bekannt gemacht werden sollen.
Von Christian Wieselmayer
Thomas Geiger ist seit September 2020 Geschäftsführer der WK-Tirol-Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft und bereits mitten in der Erarbeitung der Rahmenbedingungen, mit dem die Tiroler Tourismusunternehmen die coronabedingte Ausnahme-Wintersaison über die Bühne bringen sollen. „Wir arbeiten intensiv daran, beispielsweise auch für die Unterhaltungsgastronomie klare und praktikable Regelungen für die Wintersaison zu erarbeiten. Es sollen die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden können und gleichzeitig soll ein Wirtschaften möglich sein“, beschreibt Geiger die Herausforderung der kommenden Wochen. „Jeder dritte Euro wird in Tirol mit dem Tourismus verdient“, sagt Mario Gerber. Es geht um viel und im Wissen darum, welchen wirtschaftlichen Stellenwert die touristische Wintersaison für den Wohlstand des Landes hat, wird nun an Gesundheitsminister Anschober appelliert, „alles vorzubereiten und das K1-Management zu ändern, damit der Winter planbar wird“, sonst steuere Tirol auf ein Desaster zu. Hinter der Abkürzung K1 steht die sogenannte „Behördliche Vorgangsweise bei SARSCoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung“, welche vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz verfasst wird. In diesem Papier werden unter anderem die Kontaktpersonen der Kategorie 1 definiert und das „Vorgehen für das Management“.
Frühe Vorbereitung nötig
Bereits jetzt muss alles vorbereitet werden, damit der Winter planbar wird. Die letztgültige Fassung des K1-Managements stammt vom 21. August und definiert die Kontaktpersonen wie folgt: „Kontaktpersonen (oder Ansteckungsverdächtigte) sind Personen mit einem wie unten definierten Kontakt zu einem bestätigten Fall von Beginn der Ansteckungsfähigkeit bis zum Ende der Absonderung. Ansteckungsfähigkeit/Kontagiösität beginnt bereits 48 Stunden vor Erkrankungsbeginn bzw. bei asymptomatischen Fällen 48 Stunden vor der Probenentnahme, welche zu positivem Testergebnis geführt hat. Das Ende der infektiösen Periode ist momentan nicht sicher anzugeben.“ Ausschlaggebend dafür, als Kategorie-1-Kontaktperson eingestuft zu werden, sind 15 Minuten und zwei Meter. Wer sich 15 Minuten oder mehr in einer Entfernung von weniger als zwei Metern von einem bestätigten Covid-Fall aufgehalten hat, gilt als Kontaktperson mit hohem Infektionsrisiko. Das Management dieser Personen, also der Umgang mit ihrer potenziellen Ansteckungsfähigkeit, sieht unter anderem die „behördliche Absonderung bis zum Tag 10 nach dem letzten kontagiösen Kontakt“ sowie entsprechende PCR-Testungen vor. Doch im Papier des Gesundheitsministeriums steht auch: „Ein negatives Testergebnis verkürzt jedenfalls nicht die Zeitdauer der Quarantäne.“ Das ist ein wesentlicher Punkt im K 1-Management. Ihn zu ändern hat absolute Priorität.
Zauberwort Freitestung
Diese Quarantäne-Bestimmung ist nicht leicht nachzuvollziehen, insbesondere wenn man auf den Hotel- oder Gastbetriebsalltag blickt. „Es kann nicht sein, dass ein Gast, der im Speisesaal sitzt und fünf Minuten in den zwei Metern drinnen war, zwei Wochen in Quarantäne muss. Oder in der Küche. Wenn ein Koch infiziert ist, kann es nicht sein, dass alle anderen Mitarbeiter in Quarantäne müssen, selbst wenn sie nicht infiziert sind“, sagt Gerber. Dem Gesundheitsminister wurde von der WK Tirol bereits ein 13-seitiges mit Unterstützung zahlreicher Experten erarbeitetes Programm vorgelegt, in dem dieses K1Management an die notwendigen und streng verfolgten Sicherheitsmaßnahmen ebenso angepasst ist wie an die Notwendigkeiten für einen laufenden Betrieb. Freitestung ist hier das Zauberwort. „Wenn beispielsweise eine K1-Person negativ getestet ist, muss sie Schutzmaßnahmen anwenden und sich zwei bis drei Tage ständig testen lassen. Ist die Person auch dann negativ, muss sie arbeiten oder den Urlaub fortsetzen dürfen“, so Gerber.
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Foto: iStock.com/PS3000
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