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Ökologisierung des Steuersystems
Mit einer regelrechten grünen Welle an Ökogesetzen prescht die Regierung zum Schluss des Jahres vor und stößt damit auf erwartbaren Widerstand. Mit Ökosteuern soll das Verhalten der Menschen wortwörtlich „gesteuert“ werden. In Zukunft soll umweltschädliches Verhalten bestraft werden. Die Erhöhung der NoVA stößt vielen jedoch sauer auf. Der Ansatz ist ineffizient und bringt Belastungen statt Anreize.
Von Stefan Rothbart
Klimaministerin Leonore Gewessler preschte in den letzten Wochen mit zahlreichen grünen Initiativen vor und muss zur Ehrenrettung (oder Daseinsberechtigung) der grünen Regierungsbeteiligung für eine zunehmend enttäuschte Wählerschicht ausrücken. Viele Maßnahmen sind durchaus zu begrüßen, wenn auch hier und da eine intensivere Abstimmung mit der Wirtschaft nötig ist. Wo Licht ist, ist auch Schatten. Und diesen wirft die ebenfalls Ende November verkündete Erhöhung der Normverbrauchsabgabe, kurz NoVA, auf Neuwagen als ersten Schritt einer Ökologisierung des Steuersystems voraus. Und genau hier droht Gewessler, den Bogen zu überspannen. Vonseiten der Wirtschaft und der Automobilverbände hagelt es harsche Kritik. Die Maßnahme sei nicht mit den Branchenvertretern abgestimmt worden, heißt es. Umweltverbände sprechen hingegen eher neutral von einem „ersten Schritt“. Doch dieser droht zum Rückschritt in der Akzeptanz für die Ökologisierung zu werden.
Regierungsprogramm der Stehsätze
Ins Regierungsprogramm hat man zahlreiche gute Vorsätze und vor allem viele Stehsätze hineingepackt, doch wie das alles in der Praxis umgesetzt werden soll, bleibt vage. In der Kurzfassung des Regierungsprogramms heißt es noch beruhigend: „Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, bei gleichzeitiger Wahrung des CO 2 -Lenkungseffektes“. Doch genau diese Mehrbelastungen kommen jetzt mit der NoVA-Erhöhung auf die privaten Haushalte und Unternehmen zu.
Belastung für Unternehmen
„Die dicken Stinker“ sollen teurer werden, heißt es. Ab 2021 wird der CO 2 -Grenzwert bis 2024 jährlich von 200 g CO 2 /km auf 155 g CO 2 /km gesenkt und gleichzeitig der Malus von € 50 /g CO 2 auf € 80 /g CO 2 angehoben. Außerdem wird die NoVA auch für Kfz für Personen- und Güterbeförderung bis 3,4 Tonnen und leichte Nutzfahrzeuge mit Lkw-Zulassung eingeführt. Für EPU und KMU wird es daher teurer, denn sie müssen in Zukunft für ihre Nutzfahrzeuge empfindlich mehr bezahlen. Das wird vor allem Firmen betreffen, die einen Lieferwagen brauchen. Hauptsächlich EPU und KMU. Das setzt aber keine Anreize für Unternehmen, ihren Fuhrpark zu erneuern und von älteren Euro-III- oder Euro-IV-Abgasklassen auf neue Euro-Voder Euro-VI-Wagen umzusteigen. Dabei wären Anreize zur Modernisierung des Fuhrparks, die auch modernste Verbrennungsmotoren betreffen, tatsächlich ein Schritt zur CO 2 -Einsparung.
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Foto: iStock.com/Petmal
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