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Etikettenschwindel oder großer Wurf
Konjunktureinbruch, Arbeitslosigkeit sowie neue Schulden in Rekordhöhe – das sind die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung glaubt an das rasche Wiederherstellen des wirtschaftlichen Vorkrisenniveaus mittels Comeback-Plan. Die Maßnahmen dafür sind ambitioniert, ob sie für ein wirtschaftliches Comeback reichen werden, da scheiden sich die Geister.
Von Marie-Theres Ehrendorff
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind gigantisch. „Die pandemische Ausbreitung von Covid-19 hat die Weltwirtschaft in eine Rezession gestürzt. Österreich gewärtigt den tiefsten wirtschaftlichen Einbruch zu Friedenszeiten seit der Großen Depression 1929, allerdings fallen die Verluste in Großbritannien, Frank[1]reich und Italien noch höher aus“, befindet IV-Chefökonom Christian Helmenstein. „Der ökonomische Schaden, gemessen als entgangene Wirtschaftsleistung, beläuft sich im Jahr 2020 für Österreich auf insgesamt 32,5 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Rückgang der realen Bruttowertschöpfung im Ausmaß von 8,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Covid-19-bedingte Rückgang der österreichischen Wirtschaftsleistung fällt damit rund doppelt so groß aus wie jener im Gefolge der Lehman-Insolvenz, welcher minus 3,8 Prozent ausmachte.“ Österreich wird noch länger brauchen, um wirtschaftlich auf das Vorkrisenniveau zurückzukehren. Die Republik braucht damit mehr Zeit als viele andere EU-Staaten. „Schon nach der Finanzkrise hat es lange gedauert, bis Österreichs Wirtschaft wieder Dynamik entwickelt hat. Will man eine Verfestigung der hohen Arbeitslosigkeit verhindern, muss das dieses Mal besser gelingen“, sagt Agenda-Austria-Ökonom Hanno Lorenz.
Comeback durch Investieren
Der Comeback-Plan der Regierung hat die Bereiche Arbeit, Ökologisierung und Digitalisierung sowie Standortstärkung im Fokus. Eine zentrale Rolle dieses Maßnahmenpakets spielt dabei die Investitionsprämie. Diese soll vor allem KMU unterstützen, ihre Betriebe zukunftsfit zu machen, um den Anforderungen der Post-Corona-Ära zu entsprechen. 94 Prozent der insgesamt über 258.600 eingereichten Anträge fallen auf kleine und mittlere Unternehmen. Um für Unternehmen, die auch während der Krise investieren, Anreize zu schaffen, wurde der Zeitrahmen für die Erstinvestition ausgedehnt. Die Unternehmen müssen nun zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Mai 2021 erste Maßnahmen setzen bzw. schon gesetzt haben, die den Beginn der Investitionstätigkeit kennzeichnen.
In diesem Comeback-Plan zur Ankurbelung der Wirtschaft soll der seit Jahren immer wieder hinausgeschobene Ausbau des Breitbandnetzes nun doch endlich umgesetzt werden. Für diese längst überfällige Maßnahme werden 1,4 Milliarden Euro lockergemacht. Homeoffice und Videokonferenzen im beruflichen wie privaten Bereich zwingen die Bundesregierung, die Voraussetzung für eine schnelle Internetverbindung zu schaffen. Vor allem im ländlichen Raum hat die Anbindung der Haushalte und der wirtschaftlichen Betriebe an das Glasfasernetz oberste Priorität. Eine flächendeckende Versorgung mit schneller Internetanbindung soll bis 2030 sichergestellt sein.
Investitionen und Reformen des EU-Wiederaufbaufonds sollen sich mit etwa 3,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen und Teil des nationalen Comeback-Plans werden. Dabei soll unter anderem in die Digitalisierung der Schulen, Arbeitsmarktmaßnahmen, aber auch den Ausbau der medizinischen Primärversorgung investiert werden.
Darüber hinaus wäre es interessant zu erfahren, wann die Bundesregierung die Maßnahmen, die im Regierungsprogramm festgeschrieben sind, abarbeiten will. Das wäre unter anderem, die Lohnsteuerstufen zwei und drei zu senken oder die Körperschaftsteuer schrittweise auf 21 Prozent zurückzunehmen. Ebenfalls von wesentlicher Bedeutung ist der Umfang der Senkung der Arbeitgeberbeiträge, um Unternehmern endlich die Möglichkeit zu geben, mit niedrigeren Kosten Mitarbeiter zu beschäftigen. Auch die Abgabenbefreiung beim Kauf der ersten Eigentumswohnung steht im Regierungsübereinkommen sowie die Wiedereinführung der Spekulationsfrist, ab welchem Zeitpunkt Aktien steuerfrei zu verkaufen sind.
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Foto: iStock.com/ Nikada
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