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Pensionen
Frauenpensionen fallen im österreichischen Landesdurchschnitt um fast 40 Prozent geringer aus als jene von Männern. Die wesentlichen Gründe sind das geringere Erwerbseinkommen durch niedrigere Gehälter in weiblich dominierten Branchen sowie längere Unterbrechungen durch Kindererziehungszeiten, die sich am Pensionskonto bemerkbar machen.
Von Marie-Theres Ehrendorff
Jahrhundertealte, tief in unserer Tradition verankerte Rollenbilder schaffen die Grundlage für eine ökonomische Ungleichbehandlung von Frauen, wie sie in unseren Breitengraden gang und gäbe ist. In einer Gesellschaft, die grundsätzlich auf unbezahlter Frauenarbeit in den Bereichen Pflege, Erziehung und Betreuung aufbaut und den Wert dieser Arbeitsleistung nicht dementsprechend honoriert, wird sich Altersarmut von Frauen nicht beseitigen lassen. „Frauen leisten nach wie vor einen Großteil der unbezahlten Arbeit. Das wirkt sich auf das Einkommen und auf die Pension aus. Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt, dass die Mehrfachbelastung durch Homeoffice und Homeschooling Frauen stärker trifft als Männer. Viele Frauen arbeiten in systemerhaltenden Berufen. Sie halten die Gesellschaft am Laufen. Hier braucht es eine Aufwertung“, erklärte die Wiener Vizebürgermeisterin und Frauenstadträtin Kathrin Gaál am Wiener Equal Pension Day 2021 am 6. September. Der Equal Pension Day ist jener Tag, an dem die durchschnittliche Männerpension jene Summe erreicht hat, auf die Frauen bis zum Jahresende warten müssen. Dieser Tag wird jedes Jahr neu berechnet und fiel im Jahr 2021 auf den 1.August. Der Unterschied der durchschnittlichen Brutto-Männer- und Brutto-Frauenpensionen ist in Vorarlberg am höchsten und in Wien am geringsten. Die armutsgefährdete Gruppe der über 65- Jährigen in Österreich ist mit 146.000 Frauen im Vergleich zu 64.000 Männern in diesem Alterssegment mehr als doppelt so groß. Fast ein Drittel der älteren Frauen zählt nach der EU-Silk-Erhebung, die einmal jährlich durchgeführt wird, zu den armutsgefährdeten Personen. Was sich in der Realität auch widerspiegelt: Die durchschnittliche monatliche Alterspension von Frauen lag 2019 bei 1.224 Euro brutto, was 1.161 netto ausmacht, während es bei Männern 1.995 Euro brutto und 1.653 Euro netto sind. Das ergibt einen Unterschied von fast 500 Euro netto im Monat.
So liegen die Frauenpensionen nach den letzten verfügbaren Einkommensteuer-Daten aus dem Jahr 2019 um 39 Prozent unter jenen der Männer. Der Pensions-Gap der Geschlechter schließt sich nur sehr langsam: Im Jahr 1997 waren es 46 Prozent. Setzt sich diese Entwicklung fort, werden Frauen erst im Jahr 2128 gleich hohe Pensionen wie Männer beziehen.
Je höher das monatliche Erwerbseinkommen ist und umso mehr Beitragsmonate geleistet werden, umso höher ist auch die spätere Pension. Wenn Frauen während ihrer Erwerbstätigkeit weniger verdienen als Männer, dann zahlen sie auch niedrigere Beiträge in die Pensionskasse ein.
Die unbezahlte Arbeit, die Frauen leisten, wirkt sich auf die Vereinbarkeit von Arbeit und Familie aus. Das ist einer der Gründe, warum viele Frauen in Teilzeit arbeiten – allerdings verringert jedes Jahr in Teilzeit-statt Vollzeit-Beschäftigung die spätere Pensionshöhe. In der Schweiz wurde vor Kurzem beschlossen, das Pensionsalter für Frauen von 64 auf 65 Jahre anzuheben und damit an jenes der Männer anzupassen. In Österreich liegt das gesetzliche Antrittsalter für Frauen nach wie vor bei 60 Jahren. In den meisten Ländern gilt mittlerweile für Frauen und Männer dasselbe Pensionsantrittsalter. Eine Berechnung der Agenda Austria zeigt, dass Frauen hierzulande besonders lange in Pension sind.
Das frühe Ausscheiden aus dem Erwerbsleben hat einen wesentlichen Nachteil für Frauen: „Damit werden Frauen die einkommensstärksten Jahre genommen“, sagt Agenda-Austria-Ökonom Dénes Kucsera. Im Alter erhalten Frauen in Österreich auch deswegen 39 Prozent weniger Pension als Männer. In der Schweiz liegt diese Lücke bei 32 Prozent. „Noch besser schneiden hier die skandinavischen Länder ab, weil die Erwerbsbeteiligung im Alter sehr hoch ist.“
Pensionsrecht neu benachteiligt Frauen
Die Bemessungsgrundlage von Pensionen wurde bis Ende 2003 aus den 180 besten aufgewerteten monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen, das sind 15 Jahre, gebildet. Seit 1.1.2004 erfolgt eine Ausdehnung des Bemessungszeitraumes auf die besten 480 monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen, das sind 40 Jahre – was für Frauen weitere Nachteile mit sich bringt.
Durch die Betrachtung von bis zu 40 Jahren zählen auch jene Phasen stärker, in denen durch Kinderbetreuung in Teilzeit oder mit niedrigerem Einkommen gearbeitet wurde. Bei einer längeren Teilzeit-Phase von beispielsweise 13 Jahren würde sich die Pensionshöhe von Frauen um elf Prozent reduzieren. Das soll wohl Anreiz sein, von Teilzeit möglichst rasch wieder Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Hauptgrund für Teilzeitbeschäftigung von Eltern ist der Wunsch nach mehr Zeit mit den Kindern, zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Integral-Studie im Auftrag des Katholischen Familienverbandes. Diese repräsentative Online-Befragung unter 1.500 Erwerbstätigen zu den Themen Teilzeit und Vereinbarkeit räumt jedoch gleich mit mehreren Vorurteilen auf. „Fakt ist, dass nur 43 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind, mit Kindern unter 14 Jahren im Haushalt leben“, erklärt Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes. Daraus ist zu erkennen, dass der größere Teil der Teilzeitbeschäftigten nicht aus Betreuungsgründen in Teilzeit arbeitet.
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Foto: iStock.com/kasto80
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