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Nachhaltigkeit
Die EU will Wirtschaft und Finanzen nachhaltiger machen. Neben dem Green Deal treten ab 2023 neue Nachhaltigkeitsberichtsregeln und Vereinheitlichungen bei den Steuerregelungen ein. Was gut klingt, bringt eine Menge Bürokratie für die Unternehmen mit sich. Auch KMU werden indirekt betroffen sein. Die Vorbereitungszeit für die Wirtschaft ist knapp bemessen.
Von Stefan Rothbart
Im April des heurigen Jahres wurde der Vorschlag zur sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) seitens der EU-Kommission (EUK) veröffentlicht und wird somit die derzeitige Richtlinie betreffend nicht finanzielle Berichterstattung (NFRD) ersetzen. Ab 1. Jänner 2023 tritt somit die erweiterte Nachhaltigkeitsberichtspflicht für zahlreiche Unternehmen in Kraft. Direkt davon betroffen sind Betriebe ab 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro und einem Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Euro. in Österreich dürfte das rund 2000 Unternehmen betreffen. Zusätzlich kommt eine Vereinheitlichung im Bereich der Taxonomie, die ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten schaffen soll. das wird vor allem den Finanzmarkt betreffen.
Indirekt trifft es „fast“ alle
Die neue Regelung soll die Unternehmen zu mehr Anstrengungen für nachhaltiges Wirtschaften anregen. Vordergründig trifft es zwar nur die größeren Konzerne, aber auch zahlreiche KMU werden sich über Nachhaltigkeitsstrategien Gedanken machen müssen, denn es werden auch sämtliche Lieferketten vom Berichtswesen indirekt erfasst werden. ein großes Unternehmen wird sich im Zuge seiner Nachhaltigkeitsstrategie auch seine Partnerbetriebe und Zulieferfirmen ansehen, ob diese ebenfalls nachhaltig wirtschaften. Schließlich wirkt sich das auf die gesamte Wertschöpfungskette aus. Sich eine Nachhaltigkeitsstrategie zuzulegen, ist also auch für KMU ratsam. Das bestätigt auch Sanela Terko, Expertin für Nachhaltigkeitsberichterstattung und Direktorin bei BDO. „Von der CSRD sind vor allem als groß einzustufende Gesellschaften und jene Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt in einem der EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, betroffen. erweitert wird dieser Kreis berichtspflichtiger Unternehmungen durch kapitalmarktorientierte Klein- und Mittelbetriebe. ausgenommen und demnach nicht von der CSRD betroffen sind notierte Kleinstgesellschaften“, so Terko.
Was sich ändern wird
die neuen Regelungen betreffen vor allem das Berichtsformat, den Berichtsstandard und die Prüfung von Nachhaltigkeitsstrategien der Unternehmen. diese sollen vor allem auch digital verfügbar und verarbeitbar werden, berichtet Terko, die gemeinsam mit ihrem Mitarbeiter Matthias Hrinkow bei BDO Unternehmen diesbezüglich berät. die Berichtspflichten betreffen zudem vor allem nicht finanzielle Belange und sollen Nachhaltigkeitsstrategien entlang der ganzen Wertschöpfungskette und der immateriellen Anlagewerte sichtbar machen. „Hervorzuheben ist ebenfalls die verlangte Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane mit Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange“, so Terko.
Auswirkungen auf Anlageprodukte
Betreffen wird die neue Regelung vor allem auch den Finanzmarkt. Andreas Zakostelsky, Generaldirektor der VBV-Gruppe und Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen sieht, seine Branche bereits gut vorbereitet. „Bei der VBV erfolgt die Veranlagung der uns anvertrauten Gelder schon lange nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit. Grundsätzlich werden Investments so getätigt, dass sie einerseits rentabel sind, andererseits aber auch ein Höchstmaß an Sicherheit bieten“, so Zakostelsky. So hat man sich z.B. bereits 2015 von Investments in Unternehmen getrennt, die mindestens fünf Prozent ihres Umsatzes mit Kohle erwirtschaften. Hinsichtlich der österreichischen Pensionskassen sieht Zakostelsky kein Problem mit unterschiedlichen Standards. „Die österreichischen Pensionskassen veranlagten per 31.12.2020 mehr als 20,5 Milliarden Euro des Gesamtvermögens von 25,2 Milliarden Euro nachhaltig nach den anerkannten Standards der Principles for Responsible Investment der Vereinten Nationen (UNPRI). Dies entspricht rund 81,7 Prozent des Gesamtvolumens“, berichtet Zakostelsky und betont, dass die heimischen Pensionskassen mit den neuen EU-Regelungen komplett CO2-neutral werden wollen.
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Foto: DPA
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