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Der vierte Lockdown im Westen


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Lockdown

Handel, Gastronomie und Hotellerie drängen vehement auf die Öffnung von Geschäften, Restaurants und Hotels. Im aktuellen Lockdown ist durch das Angebot von Click and Collect der Betrieb in Geschäften und Restaurants nicht gänzlich eingestellt worden. Die Ergebnisse der Bewegungsmessung belegen es: Der Verkehr hat nur um 40 Prozent abgenommen. Trotz Öffnung vieler Wintersportgebiete wird der internationale Wintertourismus wohl erst im Jänner anlaufen.

Von Felix Meiner

Die Infektionszahlen gehen zwar zurück, befinden sich aber immer noch auf sehr hohem Niveau und die äußerst angespannte Situation in den Spitälern lässt Lockerungen nur bedingt zu. Die jüngsten innenpolitischen Ereignisse haben der Republik neues Personal in den höchsten Staatsämtern gebracht. Karl Nehammer als neuer Bundeskanzler wird die Einschätzungen und Vorschläge des Krisenstabes unter seinen neuen Prämissen zu bewerten haben. Wann immer der vierte Lockdown beendet sein wird, gilt dies ohnedies nur für all jene, die geimpft und genesen sind. Das heißt, rund ein Viertel der Bevölkerung wird weiterhin im Lockdown verharren müssen. Die touristischen Regionen im alpinen Be- reich sind am stärksten von der Pandemie betroffen, dies vor allem auch deshalb, weil Handel und Gewerbe in den Tälern fast zur Gänze auf den Tourismus als Auftraggeber ausgerichtet sind. Das reicht vom Bäcker über den Installateur bis zu den selbstständigen Mitarbeitern im Sport- und Gesundheitsbereich. Um die Existenz der Unternehmen und die Arbeitsplätze zu sichern, haben sich die Bundesregierung unter Exkanzler Schallenberg und die Sazialpartner auf Maßnahmen geeinigt, die Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zur Kurzarbeit sichern: Mitarbeiter besserstellen, die in der Kurzarbeit besonders viel Einkommen verlieren, und Tourismusbetriebe beim Start in die Wintersaison unterstützen.

Förderhöhe und -dauer

Die erhöhte Förderung gebührt besonders betroffenen Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent zwischen dem dritten Quartal 2019 und 2020 (derzeit bis 31.12.2021) zu verzeichnen haben. Die erhöhte Förderung wird bis 31.3.2022 verlängert. Sie gebührt auch allen Betrieben, die direkt vom Lockdown betroffen sind, und zwar über die Dauer des Lockdowns hinaus bis längstens 31.3.2022. Kurzarbeit ist für maximal 24 Monate möglich und endet für Unternehmen, die seit März 2020 in Kurzarbeit sind, spätestens am 31.3.2022.

Verfahren

Vom Lockdown direkt betroffene Betriebe können mit 22.11.2021 die Kurzarbeit beginnen und drei Wochen rückwirkend den Antrag beim AMS stellen. Sie benötigen keine Bestätigung des Steuerberaters für die Beilage 1. Das bisherige Beratungsverfahren wird für alle Betriebe bis 31.1.2022 ausgesetzt.

Saisonstarthilfe für Tourismusbetriebe

Voraussetzung für die Kurzarbeit ist, dass die Mitarbeiter zuvor für ein Kalendermonat voll entlohnt wurden. Geschlossene Saisonbetriebe können diese Voraussetzung nicht er- füllen, weil viele ihrer Mitarbeiter erst mit Saisonstart im November/Dezember beginnen. Tourismusbetriebe sind aufgrund von Lockdown, Reisewarnungen und 2G-Regeln mehrfach betroffen. Sie benötigen jedoch Personal, um nach dem Lockdown schritt- weise die für Österreich existenziell wichtige Wintersaison zu starten. Daher erhalten geschlossene Saisonbetriebe, die ihr in Österreich gemeldetes Personal zwischen 3.11. und 12.12.2021 einstellen, eine Saisonstarthilfe vom AMS in Höhe von 65 Prozent des Bruttogehalts inklusive Lohnnebenkosten. Diese Starthilfe gebührt bis inklusive des ersten vollentlohnten Kalendermonats, jeweils bis 31.12.2021 oder 31.1.2022. Danach folgt entweder eine normale Beschäftigung oder im Notfall Kurzarbeit. Nahe Familienangehörige sind nicht förderbar.

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Foto: iStock.com/maridav

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