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Nutzfahrzeuge unter Strom


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Elektromobilität

Die Zulassungszahlen für E-Pkw steigen und steigen. Nachdem seit letztem Jahr auch für Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotor die Normverbrauchsabgabe fällig wird, stellt sich auch für vieleunternehmer die Frage nach dem Umstieg auf Elektromobilität.

Von Dirk Seybold

Die Einführung der NoVa für Nutzfahrzeuge im vergangenen Jahr hat die Verkaufszahlen konventionell betriebener Nutzfahrzeuge noch einmal in die Höhe schnellen lassen. Aufgrund von Lieferengpässen musste die Frist für schon bestellte, aber noch nicht ausgelieferte Fahrzeuge vom Gesetzgeber sogar verlängert werden. Für alle, welche die Änderung nicht zum Anlass genommen haben, ihren Fuhrpark zu erneuern, drängt sich die Frage auf, ob nicht auch ein Fahrzeug mit modernem E-Antrieb für ihr Unternehmen infrage kommt. Für jeden das passende Modell denn die Zeiten, in denen sich zum Beispiel ein deutsches logistikunternehmen auf die Suche nach einem geeigneten Elektrofahrzeug für seine Flotte machte, nicht fündig wurde und daraufhin ein Unternehmen kaufte, um selbst ein solches zu entwickeln, sind zum Glück vorbei. Von nahezu allen gängigen Marken gibt es Nutzfahrzeuge in den verschiedensten Größen und Gewichtsklassen. der technische Fortschritt hat es mittlerweile auch möglich gemacht, dass diese Fahrzeuge im Hinblick auf Laderaumvolumen und Praktikabilität den Pendants mit konventionellem Verbrennungsmotor in nichts nachstehen. Die erhöhte ladekante oder eine monströse Stufe im Laderaum, die auf die Unterbringung der Akkus hindeuteten, gehören der Vergangenheit an. Mittlerweile sind diese platzsparend im Fahrzeugboden untergebracht. Neben dem uneingeschränkt nutzbaren Laderaum gibt es auch noch einen weiteren positiven Nebeneffekt, den der zentral unterbrachte Akku mit sich bringt. Denn durch seine zentrale Lage verbessert sich das Handling des Fahrzeugs, er minimiert die Wankneigung des Aufbaus und sorgt so für mehr Sicherheit.

Akku bedeutet Gewicht

Doch dieser Vorteil ist auf der anderen Seite auch ein Nachteil. Wie bei jedem anderen Elektroauto auch sorgt der Akku für ein erhebliches Mehrgewicht gegenüber konventionell angetriebenen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Das spielt vor allem bei der Zuladung eine Rolle. Denn das höchstzulässige Gesamtgewicht beträgt für Fahrzeuge, die mit einer Lenkberechtigung der Klasse B gefahren werden dürfen, 3.500 kg. Somit geht jedes Kilogramm, das anderweitig dazukommt, zulasten der Zuladung. Hier spielt zudem auch die Lenkberechtigung eine Rolle. Denn tendenziell werden weniger Menschen einen Führerschein der Klasse C für Lkw besitzen als einen der Klasse B. In diesem Zusammenhang sind auch Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Fahrverbote zu beachten, die mit einem erhöhten Gewicht und damit einer Einstufung als Lkw einhergehen. dem hat der Gesetzgeber sowohl in Österreich als auch mittels EU-richtlinie in einer komplexen Regelung Rechnung getragen. So können Nutzfahrzeuge mit alternativem antrieb weiterhin mit einem Führerschein der Klasse B gelenkt werden, wenn das zusätzliche Gewicht, das die 3.500 kg übersteigt, ausschließlich auf den alternativen Antrieb zurückzuführen ist.

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Foto: iStock.com/Scharfsinn86

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