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UVP steht Klimaschutz entgegen


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Umweltverträglichkeitsprüfungen

Der Umbau des Stromversorgungssystems in Richtung erneuerbare Energien ist ein von der
Politik klar formuliertes Ziel, zur Reduktion der Treibhausgase beizutragen. Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sind in Österreich bei vielen Projekten verpflichtend, doch dauern die Verfahren oft viele Jahre. Ist die Energiewende unter diesen Voraussetzungen überhaupt zu schaffen?

Von Christian Wieselmayer

Österreich hat sich zu einem Land entwickelt, in dem Genehmigungsverfahren oft jahrelang und damit viel zu lang dauern. Besonders betroffen sind dabei Projekte der Energiewirtschaft, wie diese Beispiele zeigen: Burgenland-Steiermark-Leitung 76 Monate. Die 380-kV-Leitung Salzburg 77 Monate. Das Kraftwerk Limberg III 92 Monate. Die Pflicht zu einer UVP besteht zwar nur bei bestimmten Großprojekten, kann aber auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) viele Monate beschäftigen. Günter Eichhübl, ehemaliger Geschäftsführer des Antriebspezialisten TSA in Wiener Neudorf, dazu: „Wenn Sie zum Beispiel eine alte Maschine durch eine neue, bessere Maschine ersetzen, die am exakt gleichen Platz steht wie die alte, brauchen Sie dafür eine neue Betriebsanlagenbewilligung. Für ein neues elektrisches Prüffeld auch. Und wenn Sie eine Lackieranlage modernisieren, erst recht.“ Die Ursache liegt aber nicht unbedingt bei den Beamten. Diese machen nach Eichhübls Erfahrung oft sogar Verbesserungsvorschläge, die das Verfahren beschleunigen können. „Allerdings sind die Behörden so unterbesetzt, dass es oft Monate dauern kann, bis sie überhaupt dazu kommen, einen Akt anzuschauen. Diese Unterbesetzung auf den zuständigen Ämtern beklagen KMU genauso wie Großkonzerne oder NGOs. „Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, braucht es eine viel bessere Behördenausstattung“, findet Michael Strugl, Verbund-Vorstand und Präsident von Österreich Energie. Schließlich handele es sich meist um sehr komplexe Unterlagen, die bearbeitet werden müssen.

Von der Politik behindert

Öffentliche Kritik kommt meist von Großunternehmen, die sich diese dank Marktstärke auch leisten können. Anlass zu Unmut ist für viele derzeit die Energiewende. Denn die Unternehmen fühlen sich von der Politik einerseits in die Pflicht genommen, andererseits behindert. „Wir bekennen uns zur Mission 2030, zur bilanziellen Klimaneutralität bis zum Jahr 2030“, sagt Martin Graf, Vorstandsdirektor der Energie Steiermark. Doch vom Reden allein würde nichts geschehen. „Die Politik tut sich leicht, große visionäre Ziele auszurufen, sie muss sie ja nicht verwirklichen.“ Laut Graf behindern jahrelang dauernde Verfahren die Klimawende und richten auch noch Kollateralschäden an. Denn sie verursachen hohe Zusatzkosten für die Unternehmen und ziehen sich manchmal so lange hin, dass sie unweigerlich noch länger dauern müssen. Das war schon der Fall bei vielen Projekten der Energie Steiermark. Die Baukomponenten, mit denen man ursprünglich geplant hat, wurden während des andauernden Verfahrens durch neue, modernere ersetzt. Die Folge: Die Pläne mussten geändert und neu eingereicht werden und das Verfahren ging in die nächste Runde. Zudem gibt es noch das Problem mit den Einsprüchen. Diese können bei einer UVP nämlich bis zum letzten Augenblick des Verfahrens erhoben werden – wovon durchaus Gebrauch gemacht wird. Projekte würden so mutwillig um manchmal Jahre verzögert, meint Österreich-Energie-Präsident Strugl. „Ich wünsche mir daher, dass ab einem gewissen Zeitpunkt in einem UVP-Verfahren keine neuen Einsprüche geltend gemacht werden können.“

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Foto: iStock.com/Alberto Masnovo

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