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Muss die Politik doch nicht dem Recht folgen?
Die Auseinandersetzung mit Bundesministerin Leonore Gewessler um die Zukunft des Lobautunnels geht in die nächste Runde. Top-Juristen haben ein neues Gutachten, das die rechtliche Verpflichtung der Autobahngesellschaft Asfinag belegt, den Tunnel zu bauen, vorgelegt.
Von Marie-Theres Ehrendorff
Die Errichtung des S1-Lückenschlusses mit dem Tunnel unter der Lobau ist eine gesetzliche Vorgabe, die nur ein neues Gesetz ändern könnte. „Mit der Aufnahme einer Straße ins Bundesstraßengesetz ist ein klarer Auftrag des Gesetzgebers verbunden, dass sie zu bauen ist. Wenn Bundesministerin Leonore Gewessler sagt, dass die Straße nicht kommt, setzt sie sich klar über das Gesetz hinweg und auch über eine Entscheidung ihres Hauses, das die Umweltverträglichkeitsprüfung positiv abgeschlossen hat“, so der führende Verfassungsrechtsexperte, Heinz Mayer, der sich die Rechtslage rund um den Lobautunnel im Detail angesehen hat.
Die Faktenlage ist rechtlich eindeutig: „Der 19 Kilometer lange S1-Lückenschluss zwischen Schwechat und Süßenbrunn mit seinem 8,2 Kilometer langen Tunnelabschnitt unter der Lobau und der Donau könne nicht von der Ministerin abgesagt werden. Das könne nur ein neues Gesetz, wofür das Parlament zuständig ist. „Die Ministerin hat beim Bauverfahren keine Zuständigkeit“, betont Mayer. Einfach nicht bauen würde Haftungsfragen auslösen.
„Aus verfassungsrechtlicher Sicht bestünde in diesem Fall auch eine rechtliche Verantwortung der Frau Bundesministerin gegenüber dem Nationalrat. Dieser könnte mit einfacher Mehrheit Anklage wegen schuldhafter Rechtsverletzung beim Verfassungsgerichtshof erheben.“ Mayer präzisiert: „Das letzte Wort hat nicht ein Verwaltungsorgan, sondern der Gesetzgeber. So ist das im Rechtsstaat. Sollte belegt werden, dass eine solche Weisung ergangen ist, hätte das eine Ministeranklage und in weiterer Folge auch zivil- und strafrechtliche Folgen.“
ASFINAG in der Bredouille
Das Aus für den Lobautunnel samt dazugehöriger Autobahn hatte Gewessler bereits im vergangenen Dezember verkündet. Aus diesem Grund hat die ASFINAG in ihrer Bilanz 2021 bereits eine Wertberichtigung in Höhe von 70 Millionen Euro vorgenommen. Gleichzeitig wurde jedoch betont, dass es keinen Baustopp gebe. „Es gab weder eine Weisung noch einen Baustopp“, sagte ASFINAG-Vorstand Hartwig Hufnagl bei der Bilanzpressekonferenz. Hufnagl reagierte damit auch auf einen Kurier-Bericht, wonach es im Dezember eine Weisung seitens des Ministeriums in Richtung ASFINAG gegeben habe, den Bau des Projekts zu stoppen. Auch das Umweltministerium stellte eine Weisung in Abrede. „Dabei handelt es sich natürlich nicht um eine aktienrechtliche Weisung, sondern um einen Vorgang, der im ASFINAG-Gesetz und im Fruchtgenussvertrag vorgesehen ist“, wurde der APA mitgeteilt. Laut Kurier-Bericht schrieb das Klimaschutzministerium an die ASFINAG, dass das Projekt „ruhend gestellt“ werden solle. „Wenn das keine Weisung ist, weiß ich nicht, was das sein soll“, meint WKW-Standortanwalt Alexander Biach. Die Wirtschaftskammer Wien hatte zwei juristische Gutachten vorgelegt, dass eine Weisung der Ministerin in diesem Fall gesetzeswidrig wäre. Das Ministerium beruft sich seinerseits auf ein rechtliches Gutachten, da man den Sachverhalt dort naturgemäß anders sieht.
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Foto: BMK Foto Cajetan_Perwein
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