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Unser Pensionssystem ist nicht zeitgemäß


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Pensionssystem Österreich

Die Pensionszuschüsse steigen auf Rekordhöhe. Immer weniger Beitragszahler stehen einem wachsenden Heer von Pensionisten gegenüber. Wenn die Babyboomer in Pension gehen, schnappt die Demografie-Falle endgültig zu.

Von Marie-Theres Ehrendorff

Die Pensionsversicherung versichert das Erwerbseinkommen für den Versicherungsfall des Alters. Daher ist sie von ihrer Konzeption kein Instrument der Umverteilung. Im Vordergrund steht das Äquivalenzprinzip – also das Verhältnis von Beitragsleistung zu Pension. Lediglich die Komponente der Ausgleichszulage ist eine Sozialleistung, die besonders niedrige Pensionen auf das Niveau einer umgangssprachlichen Mindestpension bringt.
So errechnet sich eine Pension immer aus den fixen Komponenten: der Höhe der Beiträge, der Anzahl der Beitragsmonate sowie dem Zeitpunkt des Pensionsantritts. Dabei wird ein Beitragsjahr mit 1,78 Prozent multipliziert, d.h., bei 45 Jahren sind es 80 Prozent. Ein früherer Einstieg ins Berufsleben erhöht somit diesen Multiplikator, der im Gesetz als „allgemeiner Steigerungsbetrag“ zu finden ist. Findet der Zeitpunkt des Pensionsantritts früher statt, gibt es Abschläge, wird ein späterer Pensionsantritt gewählt, dann gibt es Zuschläge.

Eine weitere „Pensionserhöhung“ ist im Gesetz von 2004 festgeschrieben. So sind alle Pensionen jährlich an den Verbraucherpreisindex anzupassen. Im Laufe der vergangenen Jahre hat es sich eingebürgert, dass nicht allein die Inflation abgegolten, sondern noch etwas zusätzlich draufgelegt wurde. So betrug die Inflation von 2019 auf 2020 rund 1,5 Prozent, die niedrigen Pensionen wurden hingegen um 3,5 Prozent angehoben. Der Sozialwissenschaftler und Pensionsexperte Bernd Marin sieht das kritisch. „Will man eine soziale Staffelung, muss man ein Modell durchrechnen und dieses zum Gesetz machen. Aber man darf nicht ständig gesetzwidrig handeln. In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten sind bedürftige Ältere begünstigt worden, während nicht einmal alle Durchschnittsruheständler die Teuerung voll abgegolten erhielten. So wird das Versicherungsprinzip in Richtung Grundsicherung oder Volkspension ausgehöhlt.“

„Solche ,gestaffelten‘ Erhöhungen haben wir in den letzten Jahren immer wieder gesehen, nämlich unter dem Vorwand, man müsse ,die kleinen Pensionen‘ besonders erhöhen“, sagt NEOS-Wirtschafts- und Sozialsprecher Gerald Loacker. „Dabei verkennen diese Möchtegern- Sozialpolitiker, dass ,nicht hinter jeder kleinen Pension ein armer Mensch‘ steht“, wie Walter Pöltner, der ehemalige Vorsitzende der Alterssicherungskommission, treffend formuliert. So haben diese „gestaffelten“ Erhöhungen in den letzten Jahren dazu geführt, dass hunderttausende Menschen profitiert haben, die nur einige Jahre in Österreich, den Rest in anderen Ländern gearbeitet haben. Diese Pensionisten bekommen für ihre wenigen Beitragsjahre nur eine „kleine“ Pension aus Österreich – die wurde aber immer besonders stark erhöht.
Anstatt alle kleinen Pensionen überproportional zu erhöhen, was in den letzten Jahren jeweils mehr als eine Million Personen begünstigt hat, könnte sich das Parlament auch darauf beschränken, nur den Ausgleichszulagenrichtsatz zu erhöhen und damit wirklich nur die ca. 200.000 Kleinpensionisten in Österreich besserzustellen. Der Ausgleichszulagenrichtsatz („Mindestpension“) liegt aktuell bei 1.030,49 Euro monatlich. Betroffen sind Menschen, die weniger als 30 Beitragsjahre zusammenbringen und daher logischerweise eine niedrige Pension bekommen.

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Foto: iStock.com/g-stockstudio

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