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WIKARUS
Bis 28. Februar können Salzburger Betriebe ihre Leistungen noch für die Verleihung des WIKARUS
einreichen. Die Anmeldung erfolgt rasch und barrierefrei unter www.wikarus.at.
Von Siegfried Hetz
Salzburgs Betriebe haben ihre Resilienz schon während der Corona-Pandemie eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Davon konnte man sich auch bei der WIKARUS-Preisverleihung im September 2022 überzeugen. Die nominierten Unternehmen haben die Einschränkungen durch die Pandemie bestens gemeistert. Zwischenzeitlich sind mit dem Krieg in der Ukraine, der damit einhergehenden Verknappung am Energiesektor und einer lange nicht mehr da gewesenen Teuerungswelle neue Krisen hinzugekommen. Die Herausforderungen sind entsprechend groß.
Den WIKARUS-Trägern Wirtschaftskammer und Land Salzburg sowie den Partnern Salzburger Sparkasse, ORF und Salzburger Nachrichten ist es deshalb ein besonderes Anliegen, dass auch 2023 trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds die besten Leistungen der heimischen Wirtschaft ins Rampenlicht gestellt werden.
„Das Einreichen über das Portal www.wikarus.at ist nicht schwierig und funktioniert sehr gut“, so lautet der Tenor einer Kurzumfrage unter den WIKARUS-Einreichern im vergangenen Jahr. Von der Salzburger Sparkasse und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wurden die für die Einreichung notwendigen Kennzahlen überarbeitet und vereinfacht. „Zudem besteht auch heuer wieder die Möglichkeit, direkt aus dem Einreichtool einen Link an den eigenen Bilanzbuchhalter oder Steuerberater zu schicken, der dann die Kennzahlen des Betriebes eintragen kann. Das erleichtert die Einreichung erheblich“, weiß WIKARUS-Projektleiter Robert Etter.
Einreichung in drei Kategorien
In der Kategorie „Unternehmensgründung“ werden junge, erfolgreiche Unternehmen ausgezeichnet, die ein bis fünf Jahre (Unternehmensgründung zwischen 1. Jänner 2018 und 31. Dezember 2021) auf dem Markt sind und sich gut positionieren konnten. Voraussetzungen für die Einreichung sind ein erfolgreicher Markteintritt, namhafte Referenzkunden sowie eine gesicherte Finanzierungsbasis und eine nachhaltige Entwicklung.
In der Kategorie „Innovation“ können Unternehmen einreichen, die neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickelt und auch schon auf den Markt gebracht haben. Erste Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen der Innovation sollten bereits vorliegen. Bewertet werden unter anderem die Neuheit und Originalität der Innovation, die Herausforderungen bei der Entwicklung sowie die unternehmerische Leistung (Risiko/Entwicklungskosten/Maßnahmen für ein innovationsfreundliches Betriebsklima), Kundennutzen, Marktchancen und Ökologie. Die Jury berücksichtigt zudem die jeweilige Firmengröße, wodurch kleinere Unternehmen die gleichen Chancen haben wie große.
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Foto: wildbild
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