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Die Aneignung der vierten Macht
Die vierte Macht im Staat, die Medien, wird immer mehr von der Politik vereinnahmt. Alle im Parlament vertretenen Parteien haben in jüngster Zeit eigene Parteimedien ins Leben gerufen, die sich äußerlich den Anschein moderner Onlineplattformen geben. Nur auf den zweiten Blick sind diese als parteiisch identifizierbar. Welche journalistischen Regeln gelten eigentlich für Parteimedien und wie weit soll die Politik selbst mediale Inhalte produzieren dürfen?
Von Stefan Rothbart
Es ist eine Tendenz der letzten Jahre, dass eine wachsende Anzahl von politischen PR-Beratern, Pressesprechern und Social-Media-Redakteuren einer schrumpfenden Zahl an Journalisten in privaten Medienhäusern gegenübersteht. In Sachen PR hat die Politik nicht erst seit der Ära von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz gehörig die Personalressourcen aufgestockt. Eigene YouTube-Kanäle und Social-Media-Seiten zu betreiben und mit politisch gefärbten Inhalten zu füllen gehört quasi schon zum Einmaleins der politischen Kommunikation. Vor allem in den sozialen Netzwerken haben die Parteien sich so Filterblasen geschaffen, in denen sich eine Klientel mit entsprechend genehmen Inhalten versorgen lässt. Eine redaktionelle und unabhängige Prüfung der Inhalte entfällt dabei und in der Vergangenheit kam es bereits öfters vor, dass über diverse Parteikanäle „Fake News“ verbreitet wurden, nur weil das Narrativ ins eigene politische Weltbild und das der eigenen Wähler passte.
Parteien suchen neue Verbreitungskanäle
Bislang wurden Facebook, Twitter und Co. hauptsächlich genutzt, um mediale Inhalte dort gezielt zu posten und einen politischen Spin zu erzeugen. Die Inhalte stammten dabei aber meistens von externen Quellen, etwa Onlineberichten, YouTube-Videos oder TV-Ausschnitten. Dass die Parteien aber zunehmend selbst zu Produzenten medialer Inhalte werden ist eine jüngere Tendenz, wenn auch nicht ganz neu. Vorreiter war die FPÖ, die mit ihrem eigenen YouTube-Kanal „FPÖ-TV“ bereits vor rund zehn Jahren begonnen hat, eigene Videobeiträge, die einem Nachrichtenformat ähnelten, zu produzieren und damit auf YouTube das eigene politische Narrativ zu verbreiten. Eine gängige Erklärung für die Intention der Parteien ist, dass es eine Tendenz zum „Einordnungsjournalismus“ gäbe, wo Redaktionen ständig politische Äußerung zu erklären versuchen und damit verzerren. Das käme einer Entmündigung der Bevölkerung gleich. Daher gäbe es ein Bestreben der Parteien, sich ungefiltert direkt an ein Publikum zu wenden. Doch was sagt das über Parteien und ihre Vertreter aus, die sich dem medialen Diskurs nicht stellen? Inzwischen haben alle im Parlament vertretenen Parteien eigene Parteimedien aufgebaut bzw. betätigen sich immer mehr selbst als Produzent und Verbreiter von medialen Inhalten. Die entsprechenden Medienplattformen sind nicht immer sofort als Parteimedium zu erkennen und unterhalten zudem oft eigens angestellte Redaktionen. Längst stellt sich unter Politologinnen und Politologen sowie Medienwissenschaftlern die Frage, wie weit die Parteien sich der vierten Gewalt im Staat bedienen dürfen. Ist es etwa die Aufgabe von Parteien, mit Steuergeld selbst Podcasts und Onlinemagazine zu betreiben, oder gehört das schlicht zu einer zeitgenössischen Form politischer Kommunikation dazu? Unter Experten scheiden sich die Geister, denn ohne Auswirkung auf die Demokratie bleibt das nicht.
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Foto: iStock.com/smartboy10
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