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Verbrennungsmotor
Mit dem Votum des EU-Parlaments vom 14. Februar galt das Ende des Verbrennungsmotors quasi als besiegelt. Damit wäre eine der tiefgreifendsten Veränderungen der Mobilität einher gegangen. Auch wenn die grundsätzliche Entscheidung gefällt wurde, blieben viele Fragen offen. Und möglicherweise auch eine Hintertür. Diese wollen eine Reihe von Mitgliedsstaaten nun nützen und das Verbrenner-Aus vertagen.
Von Dirk Seybold
Unter dem Schlagwort „Green Deal“ hat die Europäische Union beschlossen, den Ausstoß von Emissionen mit dem Treibhausgas CO2 sukzessiv zu senken, bis schließlich 2050 das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden soll. Ein wesentlicher Eckpfeiler dieses Pakets sind strengere Vorgaben für Automobilhersteller hinsichtlich des Kraftstoffverbrauchs und damit einhergehend auch des CO2-Ausstoßes ihrer Fahrzeuge. Dieses System sieht auch empfindliche Strafen vor, sollten die Ziele nicht erreicht werden. Hier setzt auch das jüngst beschlossene Verbrenner-Aus an. Denn um das durchaus ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreichen zu können, muss auch der Flottenverbrauch der Fahrzeuge laufend sinken und irgendwann null betragen. Als Zwischenziel wurde formuliert, dass die Emissionen im Jahr 2030 um 55 Prozent niedriger sein sollen als im Jahr 1990. Keine neuen Emissionen sind mit der Entscheidung ab 2035 vorgesehen, was bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt nur mehr Fahrzeuge neu zugelassen werden dürfen, die keine Emissionen ausstoßen. Betroffen von dieser Regelung sind sowohl Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge. Seitens der Politik wird versichert, dass Gebrauchtfahrzeuge weitergefahren werden dürfen und das Verbot nur Neufahrzeuge betrifft. 2026 sollen die jetzt beschlossenen Maßnahmen noch einmal evaluiert werden, was auch ein Hintertürchen offenlässt. Bei den Verhandlungen wurde von deutscher Seite auf Betreiben der FDP erreicht, dass synthetische Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, nicht auch kategorisch ausgeschlossen werden. Die Herstellung dieser E-Fuels ist zwar sehr energieintensiv und aktuell noch sehr teuer, aber auch klimaneutral möglich und sie könnten auch in der bestehenden Fahrzeugflotte eingesetzt werden. Doch es blieben insgesamt zu viele Fragenoffen. Der endgültige Beschluss des EU-Ministerrats kam Anfang März dann doch nicht zustande. Das Verbrenner-Aus ist vorerst vertagt. Der Ausgang ist unklar.
Neuzulassungen gehen zurück
In Österreich umfasste der Autobestand am Ende des vergangenen Jahres rund 5,2 Millionen Fahrzeuge. Im vergangenen Jahr wurden rund 215.000 Pkw neu zugelassen, was einem Rückgang von 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dabei entfielen 15,9 Prozent der Zulassungen auf Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb. Alle alternativen Antriebe zusammen, also auch Hybride, erreichten 41,1 Prozent. Der ÖAMTC hat erhoben, dass für die Erreichung der Klimaziele ausschließlich durch E-Autos bis 2030 rund die Hälfte des Pkw-Bestandes mit elektrischem Antrieb ausgestattet sein müsste. Mit Elektromobilität alleine ist dieses Ziel also nicht umsetzbar, selbst wenn ab sofort nur mehr E-Fahrzeuge zugelassen würden. Zudem entfielen 2022 66 Prozent aller Zulassungen auf juristische Personen und nur 34 Prozent auf Privatpersonen. Mit dem heurigen Jahr ist allerdings die Förderung von Elektroautos für Firmen ausgelaufen. Die steuerlichen Begünstigungen wie der Entfall der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Normverbrauchsabgabe wie auch die Befreiung vom Sachbezug bleiben weiter bestehen. Damit E-Autos aber in breiter Masse verfügbar sind, wird es auch einen entsprechenden Gebrauchtwagenmarkt brauchen, da die Anschaffungskosten für einen Pkw mit elektrischem An[1]trieb immer noch weit höher sind als für das konventionell betriebene Pendant. Im Hinblick darauf ist ein Zurückfahren der Förderungen für Unternehmen sicher nicht förderlich, da jedes dadurch nicht neu zugelassene E-Auto dem Gebrauchtwagenmarkt in Zukunft fehlt.
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Foto: istock.com/fermate
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