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Eisenbahnnetz
Großbaustellen wie die des Koralm- oder Brenner-Basistunnels verschlingen Unsummen und werden gefühlt nie fertig. Dabei sind sie unerlässliche Dominosteine, um den stetig zunehmenden Güter- und Personenverkehr bewältigen zu können. Wie sehr das Transeuropäische Eisenbahnnetz insgesamt eine Baustelle ist, macht die jüngste Kritik des Europäischen Rechnungshofes zum intermodalen Verkehr deutlich.
Von Felix Meiner
Es waren die Eisenbahnen, die ab der Mitte des 19. Jahrhunderts der Industrialisierung Europas Vorschub geleistet haben. Ein Jahrhundert später wurde diese Funktion von der Straße übernommen. Heute lässt der Ausbau des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes trotz breiter EU-Förderung sehr zu wünschen übrig. Neben dem zögerlichen Streckenausbau gibt es eine Unmenge an Verwaltungsvorschriften, die vor allem den Grenzverkehr erschweren, dazu kommen Sprachbarrieren und die Hürden der unterschiedlichen Spurbreiten. Dem gegenüber steht die Notwendigkeit, im Zuge der Umsetzung des europäischen Green Deals auch die Dekarbonisierung des Güterverkehrs zu forcieren.
Green Deal im Gütertransport
Erklärtes Ziel der EU im Güterverkehr ist es, die Treibhausgasemissionen zu verringern. Dafür sei der intermodale Güterverkehr ein entscheidendes Instrument. Dieser findet je nach vorhandener Infrastruktur auf Straße, Bahn und Wasser statt, soll aber vermehrt von der Straße auf die Bahn verlagert werden. Im Mittelpunkt der Kritik des Europäischen Rechnungshofes steht der Befund, dass die Ziele im Bereich Intermodaltät im Hinblick auf die Ökologisierung des Güterverkehrs weder optimal konzipiert waren noch dass deren Erreichung spezifisch überwacht werden würde. Es wird betont, dass eine EU-Strategie für die Verkehrsverlagerung im Güterverkehr sich auf belastbare An[1]nahmen stützen und ehrgeizige, aber realistische Ziele für die verschiedenen beteiligten Verwaltungsebenen enthalten sollte. Überwachungsmaßnahmen sind notwendig, damit politische Entscheidungsträger und Interessenträger überprüfen können, ob die Umsetzung der entsprechenden Politik planmäßig erfolgt, und um Informationen zu erhalten, anhand deren bewertet werden kann, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Um die Missstände zu konkretisieren, wählte der Gerichtshof fünf große Infrastrukturprojekte aus, an denen er die Defizite in Planung und Umsetzung exemplarisch darstellen ließ. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Projekte in den fünf EU-Ländern: Niederlande, Frankreich, Italien, Spanien und Polen. Diese Projekte wiederum stellen sich höchst unterschiedlich dar. Um es kurz zu machen: Zwischen Straßenanbindungen findet sich alles, was das Transeuropäische Verkehrsnetz umfasst: Netze für Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz, Häfen, Flughäfen, Güterverkehrsterminals sowie Verkehrsmanagement und Satellitennavigation. Um all diese Infrastruktureinrichtungen optimal zu nutzen, wurde das System des intermodalen Verkehrs etabliert, das nicht viel mehr bedeutet als die Nutzung von mindestens zwei Transportketten, wie zum Beispiel Straße und Eisenbahn. Das Wesentliche dabei ist, dass die transportierten Güter an sich nicht umgeschlagen werden. Lediglich die Ladeeinheit wechselt das Verkehrsmittel. Vom Lkw auf die Eisenbahn oder von dieser auf das Schiff.
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Foto: iStock.com/Julia Saplina
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