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Steuern
Der Staat braucht Geld. Viel Geld. Gemessen an der Wirtschaftsleistung immer mehr. Dabei schwimmt der Staat im Geld. Die Inflation hat die Steuereinnahmen erstmals über die 100-Milliarden-Euro-Marke getrieben. Demgegenüber steigen auch die Aufwendungen für den überbordenden Sozialstaat. Eine Vermögensbesteuerung als zusätzliche Geldbeschaffungsquelle wird daher öffentlich diskutiert.
Von Marie-Theres Ehrendorff
Wer keine neuen Ideen hat, greift in der Not auf alte Hüte zurück. So auch in der aktuellen Diskussion um eine Substanzbesteuerung. Bereits in der Vergangenheit gescheitert, erlebt die Vermögenssteuer als Mittel zur Bekämpfung der ungleichen Verteilung von Vermögen ihr Comeback.
Der neue SPÖ-Chef Andreas Babler forderte mit klassenkämpferischen Tönen einen „Beitrag der Millionäre“ ein. Er sieht Substanzsteuern für Vermögende als Wahlkampf-Thema der Sozialdemokratie. Nicht ganz so radikal sind die Grünen, denen es vorrangig um die Besteuerung von Erbschaften geht.
Die „Millionärssteuer“ wird – wie der Name vermuten lässt – zur Besteuerung von Vermögen ab einer Million Euro angenommen. So überlegen ihre Befürworter gestaffelte Steuersätze, beginnend mit ein bis fünf Millionen – für entsprechende Besitztümer. Eine Alternative wäre die Einführung einer Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.
Das Argument, dass in Österreich keine Vermögenssteuer existiert, ist unrichtig. Obwohl in den OECD-Statistiken Österreich hier im unteren Bereich liegt, sind welche vorhanden. Bei uns existieren zwar nur wenige Besitzsteuern im Sinne von Substanzsteuern, die Besteuerung von Vermögen, Eigentum und Besitz erfolgt subtiler. In Summe hat Österreich eine Fülle von vermögensbezogenen Steuern, nämlich beim Vermögenserwerb, beim Vermögensbesitz, bei der Vermögensveräußerung und bei Vermögenserträgen. Der ehemalige SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina hat die Vermögenssteuern abgeschafft, weil sie zu wenig gebracht haben.
Wesentlich ist die Definition der Frage: „Was versteht man unter Vermögenssteuern?“ Vermögenserwerb wird zum Beispiel durch die Grunderwerbssteuer mit 1,3 bis 1,4 Milliarden Euro und die NoVA mit rund 500 Millionen Euro besteuert. Vermögensbesitz wird durch die Grundsteuer mit rund 730 Millionen Euro, die Bodenwertabgabe mit fünf Millionen Euro, die motorbezogene Versicherungssteuer mit 2,6 Milliarden Euro, die Versicherungssteuer mit 1,25 Milliarden Euro und die Stabilitätsabgabe mit 230 Millionen Euro besteuert. Für Vermögenserträge gibt es vor allem die Kapitalertragssteuer, die rund 2,6 Milliarden Euro ausmacht, sowie die Einkommensteuer für Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, die etwa 800-900 Millionen ins Staatssäckel fließen lässt. Bei der Vermögensveräußerung fällt vor allem die ImmoESt ins Gewicht.
In Österreich wird alles, was mit Eigentum, Besitz und Vermögen zusammenhängt, bereits besteuert. Dazu kommt eine progressive Einkommensteuer bis 55 Prozent. In den anderen Ländern Europas wird entweder das Einkommen hoch besteuert und das Vermögen nicht oder es gibt niedrige Einkommensteuern mit entsprechenden Vermögenssteuern. In Österreich haben wir beides: eine hohe Einkommensteuer samt einer Menge an vermögensbezogenen Steuern.
Millionäre aus der Mittelschicht
In der Debatte um Vermögenssteuern werden die Begriffe sehr allgemein und schwammig verwendet, was an der Seriosität zweifeln lässt. Sieht man sich die konkreten Vorschläge von SPÖ bzw. der Arbeiterkammer an, gehört man mit Eigentum oder Besitz im Wert von einer Million Euro bereits zu den Superreichen in Österreich. Wer eine Eigentumswohnung besitzt, deren Wert in den vergangenen Jahren gestiegen ist, vielleicht noch einen kleinen Zweitwohnsitz hat und ein Auto, gilt damit als superreich. Das ist Realitätsverweigerung. Dabei gibt es in Österreich bereits eine „Millionärssteuer“. Das ist jene Steuer, die über dem Höchstsatz von 50 Prozent liegt und mit einem Jahreseinkommen ab einer Million liegt.
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Foto: iStock.com/Leonsbox
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