Mit Kurzarbeit durch die Coronakrise
Graz, 25. März 2020 – Mit der neuen Kurzarbeit können Unternehmen die Arbeitszeit ihres Personals während der Coronavirus-Krise entsprechend reduzieren, um danach mit diesen bewährten und qualifizierten Arbeitskräften wieder ihre Tätigkeit aufnehmen zu können.
MitarbeiterInnen halten. Wissen und Können halten. Zusammenhalten. Das Coronavirus hat Österreich binnen weniger Tage völlig verändert und viele Unternehmen vor größte Herausforderungen gestellt. Die neue Corona-Kurzarbeit ermöglicht es Betrieben, die Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen entsprechend zu reduzieren. So können Firmen Kündigungen vermeiden und bewährte Fachkräfte im Unternehmen halten.
Um Kurzarbeit können Unternehmen aller Größen und Branchen ansuchen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Der Kurzarbeitszeitraum beträgt maximal drei Monate, eine Verlängerung um weitere drei Monate ist möglich, sofern die Krise entsprechend lange anhält. Voraussetzung für die Kurzarbeit ist grundsätzlich eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern.
Je nach Notwendigkeit kann eine Kürzung der Arbeitszeit von zehn bis 90 Prozent beantragt werden. Im Durchrechnungszeitraum kann diese sogar phasenweise auf null Prozent gesenkt werden. Das Unternehmen zahlt dann nur die Arbeitszeit, die tatsächlich geleistet wird! Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS garantiert den betroffenen MitarbeiterInnen ein Nettoentgelt von 80 bis 90 Prozent, gestaffelt nach Einkommenshöhe. Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ebenfalls ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.
„Wir können allen Betrieben nur dringend dazu anraten, die neue Corona-Kurzarbeit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch zu nehmen. Damit halten Sie wertvolles betriebliches Know-how, nämlich ihre bestens qualifizierten und bewährten Arbeitskräfte“, appelliert der Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark, Karl-Heinz Snobe, an die Unternehmen.
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Foto: Robert Frankl