
v.l.n.r.: Dr. Caroline Toifl, Rechtsanwältin & Steuerberaterin, HR Wilfried Lehner MLS, Bereichsleiter Finanzpolizei, Amt für Betrugsbekämpfung, Finanzpolizei/BMF, MR Helmut Wiesenfellner, Abteilung für Betrugsbekämpfung BMF und Kristin Grasser, BA MBA, Landespräsidentin der KSW Kärnten
Corona-Förderbetrug ist kein Kavaliersdelikt
Klagenfurt, 19. Oktober 2022 – Rund 90 Steuerberater und Rechtsanwälte sind gekommen, um sich über Fehlerquellen und Haftungsfallen in der Steuerberaterpraxis zu informieren. KSW-Landespräsidentin Kristin Grasser freute sich über das rege Interesse: „Mit dem Programm scheinen wir einen Nerv getroffen zu haben. Themen wie Hausdurchsuchungen, Geldwäsche oder Förderbetrug sind äußerst unangenehm, können in unserem Arbeitsalltag aber jederzeit auf uns zukommen. Da heißt es richtig zu reagieren. Vor allem geht es aber darum, achtsam zu sein und kritische Situationen von vorneherein zu vermeiden.“
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer begleiten ihre Klienten durch den unternehmerischen Alltag. Ihr Wissen am neuesten Stand zu halten, ist Teil des Jobs. Gelegenheit dazu boten Sandra Venus und Herbert Rössler vom KWF, die Leistungspakete zur Sanierung und Stabilisierung von Unternehmen vorstellten, sowie Helmut Wiesenfellner, der Einblicke in die Arbeit der Abteilung für Betrugsbekämpfung im Finanzministerium gewährte. Danach ging es weiter mit Rechtsanwältin und Steuerberaterin Caroline Toifl und Wilfried Lehner, dem Leiter der Finanzpolizei, ans Eingemachte, etwa mit der Frage: Wie verhalte ich mich bei finanzpolizeilichen Kontrollen? Besonders im Fokus stand das Thema Corona-Förderbetrug.
Kurzarbeit, Ausfallbonus, Fixkostenzuschuss und Co.: Inklusive der Ausgaben im Gesundheitsbereich hat der Staat über 46 Milliarden Euro für Covid-Wirtschaftshilfen ausgegeben. Dass ein Teil davon zu Unrecht beantragt worden ist, zeigt sich daran, dass bei der Finanzierungsagentur COFAG bis dato mehr als 3.000 Korrekturmeldungen eingelangt sind und mehrere Millionen an Förderungen wieder zurückgezahlt wurden. Toifl und Lehner betonten, dass unrechtmäßig beantragte Förderungen kein „Kavaliersdelikt“ seien, sondern Betrug. Je nach Schadenshöhe beträgt der Strafrahmen dafür bis zu zehn Jahre, zudem droht bei einer Verurteilung ab drei Monaten der Verlust der Gewerbeberechtigung.
Foto: Caroline Knauder-Horst