Steuerreform bringt auch für steirische Bauern spürbare Erleichterung
Graz, 6. Mai 2019 – Mit der Steuerreform wird die steirische Land- und Forstwirtschaft entlastet und unterstützt. Ziel der Steuerreform für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist eine spürbare Entlastung für rund 37.000 bäuerliche Betriebe, auf denen rund 100.000 Menschen arbeiten und leben. Damit trägt die Steuerreform den großen Herausforderungen der Land- und Forstwirtschaft Rechnung. Denn wie Franz Titschenbacher, Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark, erklärt, ist die Landwirtschaft Hauptbetroffene des Klimawandels. „Mit rund 120 Millionen Euro liegt eine nun eine deutlich merkbare Entlastung für die Landwirtschaft auf dem Tisch. Auch die steirischen Bäuerinnen und Bauern werden von Steuererleichterungen, der Erhöhung der Buchführungsgrenzen und vom Sozialversicherungs-Bonus sowie der Reform der ersten drei Tarifstufen profitieren“, begrüßt Titschenbacher das von der Bundesregierung vorgelegte Entlastungspaket.
Der Entfall der Schaumweinsteuer mit 2022 ist ein wichtiger Impuls für die steirischen Weinbaubetriebe. Auch den Wetterextremen und dem Klimawandel wird im Zuge der Steuerreform Rechnung getragen. So soll ab dem Jahr 2021 eine steuerliche Risiko-Ausgleichsmaßnahme eingeführt werden, bei welcher das Durchschnittseinkommen über drei Jahre als Steuerbemessungsgrundlage herangezogen wird. Zudem wurden im Sozialbereich einige wichtige Entlastungen geschaffen und Schritte zur Harmonisierung der beiden Sozialversicherungsträger SVB und SVA gesetzt.
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