
v.l.: Experte Günther Bitzer-Gavornik, Fachgruppenobmann Andreas Herz und Rechtsanwalt Thomas Neger präsentieren den bereits mehr als 1.000 Seiten umfassenden Prozessakt
Fall für den Obersten Gerichtshof
Graz, 19. März 2019 – Obwohl die Berufsgruppe der Lebens- und Sozialberater im Zuge ihrer Gewerbeberechtigung umfangreiche Ausbildungen nachweisen muss, schließt sie das Land Steiermark – entgegen den rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes – nach wie vor in vielen Bereichen der Auftragsvergabe aus, speziell was Supervisionsleistungen im Bereich der Behindertenhilfe betrifft. Hier werden Lebens- und Sozialberater nach wie vor abgelehnt, obwohl das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bereits im März 2018 festgehalten hat, dass für die gewerbsmäßige Erbringung von Supervisionsleistungen grundsätzlich eine Gewerbeberechtigung als Lebens- und Sozialberater erforderlich ist. „Aufgrund dieser Diskriminierung haben wir eine Musterklage eingereicht“, erklärt Andreas Herz, Obmann der zuständigen Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der WKO Steiermark. In dieser liegen nun die ersten juristischen Entscheidungen vor, die jetzt ein Fall für den Obersten Gerichtshof werden. „Im Zuge des laufenden Verfahrens versucht sich das Land hier nun mit juristischen Winkelzügen aus der Affäre zu ziehen“, kritisiert Herz.
Dr. Günther Bitzer-Gavornik, der als Psychologe, Psychotherapeut und Lebens- und Sozialberater alle Supervisions-Bereiche abdeckt, unterstützt die Klage. „Ich bilde seit vielen Jahren sowohl Psychotherapeuten als auch Lebens- und Sozialberater aus und sehe keinen fachlichen Grund, warum andere Berufsgruppen gegenüber LSB für die Supervision bevorzugt werden sollten. Dementsprechend kritisch sehe ich die Zugangskriterien des Landes, die Stadt Graz erkennt hier Lebensberater sehr wohl an“, so der Experte.
Foto: Fischer