Neue Kärntner Raumordnung
Klagenfurt, 10. Dezember 2019 – Nach der erfolgreichen Premiere des neuen Veranstaltungsformats der Kärntner Notare fand nun das zweite Notarion statt. Rund 100 Gäste aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik informierten sich über Regelungen und Auswirkungen der neuen Kärntner Raumordnung. Es referierten und diskutierten Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner vom Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt und der Klagenfurter Notar Mag. Klaus Schöffmann. „Ziel der derzeit in Begutachtung befindlichen neuen Kärntner Raumordnung ist es, die Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden, Orts- und Stadtkerne zu stärken und klare Spielregeln für Gemeinden, Grundbesitzer und Widmungswerber zu schaffen“, sagte der Präsident der Kärntner Notariatskammer Dr. Erfried Bäck in seiner Begrüßung. „Raumordnungsverfahren sollen vereinfacht und beschleunigt, der Rechtsschutz gestärkt und die vorhandenen Baulandreserven mobilisiert werden“, so Bäck.
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner stellte die geplanten Neuerungen im Detail vor. „Die Zusammenführung der Bestimmungen über die überörtliche und die örtliche Raumordnung in einem Gesetz schafft mehr Klarheit und Verständlichkeit“, so Baumgartner.
Über die Auswirkungen der geplanten Neuerungen für die Bürgerinnen und Bürger referierte Notar Mag. Klaus Schöffmann: „Insbesondere die zeitliche Befristung von Widmungen, die Möglichkeit von Rückwidmungen und Vereinbarungen mit der Gemeinde, werden Käufer und Verkäufer von Immobilien vor neue Herausforderungen stellen. Die Kärntner Notare müssen daher zusätzliche Aufgaben bei der Beratung übernehmen“, betonte Schöffmann.
Zu den zentralen Punkten des neuen Raumordnungsgesetzes gehört auch, dass die Errichtung von Einkaufszentren künftig nur mehr in Orts- und Stadtkernen möglich sein soll.
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