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Gesetzwidrige Kreditwerbung bei der Santander Bank

Wien, 05. August 2019 − Werden in einer Werbung für Kreditverträge Zinssätze oder die Monatsraten genannt, so verlangt der Gesetzgeber, dass die Werbung bestimmte Standardinformationen klar und deutlich enthalten muss. Unter anderem müssen der effektive Jahreszinssatz und der vom Verbraucher zu zahlende Gesamtbetrag anhand eines „repräsentativen Beispiels“ dargestellt werden. Die Santander Bank gibt in ihrer Werbung bei einem solchen Beispiel den niedrigsten möglichen Zinssatz an. Dagegen klagte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums. Nach Ansicht des VKI werden durch diese Vorgehensweise die Kriterien eines repräsentativen Beispiels nicht erfüllt, da der überwiegende Teil der Konsumentinnen und Konsumenten den Kredit nicht zu diesem Zinssatz bekommen könne. Das Handelsgericht Wien gab der Klage des VKI jetzt statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Santander Consumer Bank GmbH bewirbt auf ihrer Homepage Kredite mit einer groß herausgestellten Monatsrate. Laut der Homepage von Santander beträgt der Sollzinssatz je nach Bonität „ab 2,99 % p.a.“ Das gesetzlich erforderliche „repräsentative“ Beispiel wurde ebenfalls mit 2,99 Prozent jährlich berechnet. Der VKI brachte dazu vor, dass dieser niedrigste mögliche Zinssatz nicht repräsentativ sei. „Wenn der überwiegende Teil der Kunden den Kredit nicht zu dem im Beispiel verwendeten Zinssatz bekommt, sondern nur zu einem höheren, entspricht dies nicht dem vom Gesetzgeber intendierten Zweck“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.