HomeWichtige „Erste Hilfe“:
HomeWichtige „Erste Hilfe“:

WKÖ-Präsident Harald Mahrer: „Wir haben ein gemeinsames Ziel: Existenzen zu sichern.“

Bundesregierung gibt Startschuss zur Abwicklung des Härtefallfonds

Wien, 27. März 2020 – Die Bundesregierung hat mit der nun erfolgten Festlegung der Förderrichtlinien den Startschuss für die Abwicklung des Härtefallfonds gegeben und die Wirtschaftskammer mit dieser Abwicklung beauftragt. Der Fonds hat die zentrale Rolle, all jene zu unterstützen, die jetzt keine Umsätze haben, und damit einen Beitrag zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten zu leisten.

„Das ist in dieser beispiellosen Situation eine immens wichtige Maßnahme für die Anspruchsberechtigten, weil dieser Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss und direkt und unbürokratisch ausgezahlt wird. Es stehen Existenzen am Spiel. Deshalb setzen wir alles daran, dass Selbständige aus den unterschiedlichsten Bereichen wie etwa Physiotherapeuten, Künstler oder Nachhilfelehrer die Chancen haben, diese Krise zu überstehen“, sagt WKÖ-Präsident Harald Mahrer.

Die Wirtschaftskammer, die hier als Dienstleister der Republik zur Verfügung steht, könne durch ihre dezentrale Organisation in ganz Österreich den direkten Kontakt zu den Antragsstellern gewährleisten.

Die Abwicklung erfolgt konkret über wko.at/haertefall-fonds. Über diese Seite werden alle wesentlichen Informationen bereitgestellt, sowie der Link zur konkreten Antragsstellung ab heute Freitag, 17 Uhr, freigeschalten. Durch Ausfüllen des Online-Formulars wird das Prozedere der Antragsstellung in Gang gesetzt. Nach erfolgter positiver Rückmeldung zur Antragsstellung erfolgt die Auszahlung – außer Wochenende und Feiertag – innerhalb von 24 Stunden.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Für die Gruppe der Non-Profit-Organisationen (NPO) nach §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung sowie für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden durch die Bundesregierung gesonderte Förderrichtlinien erlassen.

Foto: Marek Knopp